- Ein blinder Mann will an Heiligabend von Rostock nach Stralsund mit dem Zug fahren.
- In der Bahn wird die 3G-Regel kontrolliert – weil er seinen Impfnachweis vergessen hat, muss er aussteigen.
- Das sorgt bei ihm für Aufregung. Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) hat dafür Verständnis, verweist aber auf ihre Vorgaben.
Ein nahezu blinder Mann aus Rostock will an Heiligabend mit dem Zug nach Stralsund zu seiner Familie fahren. Doch er muss auf der Fahrt in Ribnitz den Zug verlassen – weil er seinen Impfnachweis zu Hause vergessen hat. Das berichtet die „Ostsee-Zeitung“ (OZ) am Sonntag. Demnach hätte ein Mitarbeiter der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) die 3G-Regel in dem Zug kontrolliert und den Mann daraufhin aufgefordert, auszusteigen.Das sorgte für Empörung bei dem Mann und seiner Verwandtschaft. Normalerweise sei er auf eine Begleitperson angewiesen, sagt der Rostocker der OZ. „Aber im Zug von A nach B fahren, geht auch schon noch allein.“
Zu seinem Impfstatus berichtet er der Zeitung: „Ich war Ende vergangenen Jahres mit dem Coronavirus infiziert. Inzwischen bin ich zweimal geimpft.“ Der Kontrolleur habe sich auch nach Zeigen des Schwerbehindertenausweises nicht dazu erweichen lassen, eine Ausnahme zu machen. „Er war sehr unfreundlich. Ein vernünftiges Gespräch war nicht möglich“, so der Schwerbehinderte.
Demnach musste er in Ribnitz aussteigen, dort einen Test machen und dann mit einem späteren Zug die Fahrt fortsetzen. Auch seine Stieftochter Sally Raese, die ihn eigentlich in Stralsund abholen sollte, ist sauer und beschwert sich demnach bei der ODEG.
ODEG zeigt sich verständnisvoll, bittet aber auch um Verständnis
Die jedoch verweist darauf, dass der Mitarbeiter richtig gehandelt habe. Das Personal sei angehalten, sich die erforderlichen Nachweise vorzeigen zu lassen und entsprechend zu handeln, wenn diese nicht vorhanden seien, teilt ein Pressesprecher der ODEG der OZ mit.
„Ich verstehe die Aufregung. Aber es war eine prekäre Situation. Und es gibt nun mal eine behördliche Anordnung, nach der wir verpflichtet sind, das Vorhandensein eines 3G-Nachweises zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend zu handeln“, betont er demnach. Er zeigt sich verständnisvoll, bittet aber auch selbst um Verständnis: Die Unannehmlichkeiten bedauere er. „Es sind blöde Zeiten – für uns alle – auch für unsere Servicemitarbeiter, die nicht selten auch angefeindet werden.“
RND/hsc