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Deutschland-News 30.09.2026

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Kabinett beschließt Entwurf – Kritik bleibt trotz Nachbesserungen bestehen

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Kabinett beschließt Entwurf – Kritik bleibt trotz Nachbesserungen bestehen

 Wegfall der Verhinderungspflege – Einführung eines neuen Überbrückungsbudgets

Mit dem PNOG soll die bisherige Verhinderungspflege vollständig entfallen. Stattdessen ist ein neues Überbrückungsbudget vorgesehen, das ab 1. Januar 2027 gelten soll.

Kernpunkte des Überbrückungsbudgets:

  • 2.285 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2–5

  • Nur für akute Krisensituationen vorgesehen

  • Keine stundenweise flexible Nutzung wie bisher

  • Keine planbaren Entlastungszeiten (Urlaub, Termine)

Damit würde die bisher flexibelste Entlastungsleistung der Pflegeversicherung durch ein zweckgebundenes Notfallbudget ersetzt.

Quellen:

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Kabinettsentwurf PNOG, 30.09.2026

  • Deutscher Caritasverband, Stellungnahme zum PNOG, 2026

  • Paritätischer Gesamtverband, Fachanalyse PNOG, 2026

Sozialraumbudget: Begrenzung auf 175 Euro ab 25 Jahren

Als Ersatz für den bisherigen Entlastungsbetrag soll ein neues Sozialraumbudget eingeführt werden. Dieses ist jedoch stark begrenzt und nicht ansparbar.

Kritikpunkte am Sozialraumbudget:

  • Nicht ansparbar

  • Ab dem 25. Lebensjahr auf 175 Euro monatlich begrenzt

  • Ersetzt in Pflegegrad 1 den bisherigen Entlastungsbetrag ersatzlos

  • Keine Möglichkeit, vertraute Personen flexibel einzusetzen

  • Abhängigkeit von ambulanten Diensten, die vielerorts fehlen

Verbände wie der Paritätische, die Lebenshilfe und die BAG Selbsthilfe kritisieren, dass das Budget keine ausreichende Alternative zur bisherigen Verhinderungspflege darstellt und Familien mit hohem Unterstützungsbedarf schlechter gestellt werden.

Quellen:

  • Lebenshilfe Bundesverband, Fachkommentar PNOG, 2026

  • BAG Selbsthilfe, Stellungnahme zum PNOG, 2026

  • Paritätischer Gesamtverband, Reformanalyse, 2026

Konkrete Auswirkungen: Beispiel einer betroffenen Familie

Eine Familie mit einem Kind im Pflegegrad 5 schildert, wie dramatisch die Folgen wären: Sie sind auf vertraute Personen aus dem privaten Umfeld angewiesen – Menschen, die das Kind kennen, seine individuelle Kommunikation verstehen und zuverlässig unterstützen können. Ambulante Dienste für stundenweise Betreuung sind in ihrer Region kaum verfügbar.

Würde das Gesetz in der aktuellen Form beschlossen, würde dieses mühsam aufgebaute Entlastungsnetzwerk zusammenbrechen. Für die Familie wäre das ein massiver Einschnitt in die Versorgungssicherheit und Lebensqualität.

Quellen:

  • Erfahrungsberichte aus Verbandsnetzwerken (Lebenshilfe, Paritätischer, 2026)

  • Pflegeexpert:innen aus der BAG Selbsthilfe, 2026

Vier neue Budgets ab 2027 – Überblick über die Reformstruktur

Das PNOG ordnet die Pflegeleistungen neu und führt vier Budgets ein:

Neues Budget Ersetzt bisher Zweck Pflegegeld bleibt bestehen finanzielle Unterstützung Sachleistungsbudget Pflegesachleistung ambulante Pflege Sozialraumbudget Entlastungsbetrag niedrigschwellige Hilfen Überbrückungsbudget Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege Krisen & Notfälle    

Quelle:

  • BMG, Kabinettsentwurf PNOG, 2026

Finanzielle und strukturelle Änderungen

Finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung

  • Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • Beitragszuschlag für Kinderlose steigt auf 0,9 % ab 2027

  • Dynamisierung der Leistungsbeträge ab 2029 (jährliche Anpassung an Kerninflation)

Strukturelle Neuerungen

  • Einführung einer neuen Pflegebegleitung

  • Stärkung von Prävention und Rehabilitation

  • Digitales Pflege‑Cockpit zur besseren Steuerung

Quellen:

  • BMG, Reformpaket Pflege 2026

  • Deutscher Pflegerat, Analyse PNOG, 2026

Unser Appell an die Politik

Damit das Gesetz den tatsächlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht wird, braucht es dringend Nachbesserungen:

  • Flexibilität und Übertragbarkeit des Sozialraumbudgets

  • Einsatz auch für vertraute und ehrenamtliche Personen

  • Rücknahme der Absenkung auf 175 Euro ab dem 25. Lebensjahr

  • Erhalt der stundenweisen Verhinderungspflege

Noch ist nichts entschieden – das Parlament ist am Zug

Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Nun liegt die Verantwortung beim Bundestag. Wir appellieren an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD, die geplanten Leistungskürzungen zu verhindern.

 

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