Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen geplant

Keine kostenlosen Coronatests mehr ab Oktober und “3G-Regelung” – damit folgt Niedersachsen den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz. Zusätzlich plant das Land, nicht mehr nur Inzidenzwerte als Grundlage für die Corona-Regelungen anzuwenden.

Am Dienstag (10.08.) haben sich Bund und Länder auf neue Regelungen für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt.

Das wurde beschlossen:

  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. einem vergleichbarem Wert gilt die sogenannten “3G-Regel” (Geimpft, Genesen oder Getestet) für Besuche in Kliniken, Pflegeheimen, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik), Sport drinnen (z.B. Fitnessstudios, Sporthallen, Schwimmbädern)
  • Kinder unter 6 Jahren und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen, weil Testungen im Schulbereich erfolgen
  • Spätestens ab 23. August wird ein negativer Corona-Test für Nicht-Geimpfte für viele Aktivitäten in Innenräumen Pflicht
  • Ab 11. Oktober soll es keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr geben für nicht-geimpfte Personen. Ausnahmen: Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Corona-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltests) oder 48 Stunden (PCR-Tests) sein
  • Für Beherbergungen gilt: Impfnachweis bei Anreise. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test nachweisen.
  • Für Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantänepflicht bei Rückreise aus Hochrisikogebieten
  • Es gelten weiterhin die “AHA-plus-L”-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und regelmäßiges Lüften)
  • Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr hat weiterhin Bestand
  • Zudem liegt nach wie vor u.a. die 7-Tage-Inzidenz als Maßstab für Corona-Regelungen zugrunde

So geht es für Niedersachsen weiter

Niedersachsen folgt den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz und wird diese in der kommenden Corona-Verordnung berücksichtigen. Die neue Corona-Verordnung soll bis spätestens zum 25. August umgesetzt werden Darüber hinaus sind zusätzliche Änderungen geplant:

  • Die Entwicklung eines neuen Bewertungsmaßstabs für Corona-Regelungen: Neben Inzidenzwerten werden weitere Parameter Berücksichtigung finden.
  • Vor diesem Hintergrund wird auch der bisherige Stufenplan abgeschafft, dem ausschließlich Inzidenzwerte als Indikator für die Corona-Lage zugrunde lagen.

Die Inzidenz in eurem Landkreis

Wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz in eurem Landkreis ist, seht ihr . Solange die 7-Tage-Inzidenz in den entsprechenden Landkreisen und kreisfreien Städten belastbar (5 Werktage in Folge) unter 100 liegt, sieht die Corona-Verordnung Lockerungen vor. treten die Regelungen der Bundesnotbremse in Kraft und die entsprechende Region befindet sich wieder im Lockdown. Als Grundlage der Inzidenzwerte für die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen gelten die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI).