28.09.2021
Inzidenzwert wieder anhaltend über 50
Da die Inzidenz mit Corona-Neuinfektionen im Landkreis Cuxhaven nach dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung erneut an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, gilt ab Mittwoch, 29. September 2021 in einigen Bereichen die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass der Zutritt oder die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen nur noch Personen vorbehalten ist, die geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet worden sind.
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Okt 4 2021
Ab 29.09.2021 gilt wieder 3G-Regel in Cuxhaven
Inzidenzwert wieder anhaltend über 50
Da die Inzidenz mit Corona-Neuinfektionen im Landkreis Cuxhaven nach dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung erneut an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, gilt ab Mittwoch, 29. September 2021 in einigen Bereichen die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass der Zutritt oder die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen nur noch Personen vorbehalten ist, die geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet worden sind.
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