Niedersachsen verschärft Corona-Regeln

Niedersachsen weitet seine Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie weiter aus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten bereits ab morgen strengere 2G-Regeln.

Stand: 23.11.2021 12:36 Uhr

“Wir ergreifen heute – bei einer landesweiten Inzidenz von 181 – Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis”, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung.

Warnstufenkonzept wird verschärft

Mit der neuen Verordnung verschärft Niedersachsen sein Warnstufenkonzept. Warnstufe 1 tritt bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz ab 3 bis einschließlich 6 in Kraft. Warnstufe 2 gilt nun ab einer Hospitalisierungsinzidenz, die höher als 6 bis einschließlich 9 ist. Warnstufe 3 dann bei einem Wert größer als 9. Zudem treten vor der Warnstufe 1 erste Verschärfungen ein. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Vor Warnstufe 1 – also bis einschließlich Hospitalisierungswert 3

  • 3G bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen, sobald die 7-Tage-Inzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt im Innenbereich für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und für körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen gilt bereits 2G.

Warnstufe 1 – Hospitalisierungswert mehr als 3

  • 2G gilt auch im Innenbereich auf allen Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen.
  • Auf Weihnachtsmärkten gilt draußen wie drinnen 2G – und nun auch Maskenpflicht. Die Maske darf zum Essen und Trinken kurz angehoben werden.
  • Unter freiem Himmel gilt weiterhin 3G.

Warnstufe 2 – ab Hospitalisierungswert mehr als 6

  • Verschärfung auf 2GPlus. Das heißt Genesene und Geimpfte müssen noch einen negativen aktuellen Corona-Test vorweisen. Gilt für alle Veranstaltungen im Innenbereich und für alle Weihnachtsmärkte. Ebenfalls auf Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.
  • In Innenbereichen müssen FFP2-Masken getragen werden
  • Es dürfen nur noch bis zu 15 Personen ohne 2GPlus in Innenbereichen beziehungsweise 2G unter freiem Himmel zusammenkommen

Warnstufe 3 – ab Hospitalisierungswert mehr als 9

  • Im Innenbereich dürfen nur noch zehn Personen ohne 2GPlus zusammenkommen
  • Für Veranstaltungen werden noch schärfere Regeln gelten. “Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze”, so die Staatskanzlei.

In sämtlichen Warnstufen gilt: Die Privilegierungen bei 2G – also kein Abstand, keine Maske – werden zurückgenommen.

Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu

Ein wesentlicher Grund für die Verschärfung der Regelungen ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Corona-Erkrankten. Die Hospitalisierungsinzidenz in Niedersachsen stieg laut Daten vom Montagmorgen auf 5,6 – am Sonntag lag er noch bei 5,3. Dieser Wert drückt aus, wie viele Patientinnen und Patienten pro 100.000 Einwohner während der vergangenen sieben Tage mit einer nachgewiesenen Infektion neu ins Krankenhaus kamen. Auf den niedersächsischen Intensivstationen waren am Montagmorgen 7,7 Prozent der zur Verfügung stehenden Betten mit Covid-19-Kranken belegt. Dies ist ebenfalls eine Steigerung zum Vortag (7,4 Prozent).