3G-Regel auch bei der KVG

Seid heute (Mittwoch 24.11.2021) gilt: Geimpft, genesen oder getestet in Bus und Bahn.

Mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Das bedeutet: zur Mitfahrt müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen, welcher auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Als Testnachweis anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test. Der Antigen-Schnelltest darf vor Fahrtantritt nicht länger als 24 Stunden alt sein und muss von einer offiziellen Teststation durchgeführt werden. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgenommen von der 3G-Regel im ÖPNV sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Einhaltung von 3G unseren Bussen wird stichprobenhaft durch Kontrolleure sowie durch staatliche Ordnungskräfte kontrolliert. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld mit bis zu 25000 € geahndet werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung von 3G im ÖPNV?

Die Einhaltung von 3G in unseren Bussen wird durch unser Kontrollpersonal sowie staatlichen Ordnungskräfte kontrolliert. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld erhoben werden.

Das Fahrpersonal kontrolliert weiterhin nur die Gültigkeit der Fahrkarten.

Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, muss mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ab der Warnstufe 3 verpflichtend vorgeschrieben.

Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr eine Maske zu tragen, gilt nicht für Kinder unter sieben Jahren.
Kinder von 7 bis 13 Jahren dürfen auch eine Stoffmaske tragen. 

Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nachweislich von der Maskenpflicht befreit sind, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Außerdem ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Darf ich beim Telefonieren bzw. für Essen und Trinken die Maske abnehmen?

Kurz und Knapp, NEIN.

Quelle: KVG