„Lockdown für Ungeimpfte“: Diese neuen Corona-Regeln sollen ab Samstag in Niedersachsen gelten

Niedersachsens Landesregierung plant von kommenden Sonnabend an die Einführung schärferer 2G-Regeln. Aber es soll auch einige Lockerungen geben. In einer Regierungserklärung vor dem niedersächsischen Landtag erklärt Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) die Maßnahmen.

Hannover – Ab Samstag kommen zahlreiche verschärfte und zumindest einige gelockerte Corona-Regeln auf die Menschen in Niedersachsen zu. Von den strengeren Regeln betroffen sind vor allem diejenigen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen sind.

„Wir haben jetzt einen Lockdown für Ungeimpfte. Und die große Mehrheit der Bevölkerung erwartet auch völlig zurecht, dass sie in dieser Situation geschützt wird. Deshalb ist es notwendig, das zu tun“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil in seiner Regierungserklärung. „Alle Ungeimpften können sich jederzeit impfen lassen, sie sollen es auch tun. Dann fallen all diese Beschränkungen weg.“

Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Ungeimpfte dürfen sich nach der neuen Verordnung nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahre. Zudem soll der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden. Dies soll nicht für Geschäfte der Grundversorgung und für Apotheken gelten. Überall im Einzelhandel sowie im ÖPNV soll jedoch ab Warnstufe 2 eine FFP2-Maskenpflicht gelten.

Verschärfungen auch für Geimpfte und Genesene drohen ab Warnstufe 3. Private Zusammenkünfte sind ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig. Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen. Zudem sollen die zulässigen Veranstaltungen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen bzw. 5.000 Personen draußen nur noch mit einer maximalen Auslastung von 30%. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 bzw. Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.

Weihnachtsmärkte und Clubs müssen ab Stufe 3 schließen

Ein generelles Verbot soll in Warnstufe drei und in regionalen Hotspots für Messen gelten. Auch Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in Warnstufe drei und in allen regionalen Hotspots schließen müssen. Ab der Warnstufe drei und in regionalen Hotspots soll zudem künftig auch draußen die Vorgabe 2Gplus greifen.

Ministerpräsident Stephan Weil erklärte dazu: „Es tut mir leid, dass wir auch für bereits vollständig geimpfte Menschen in Niedersachsen Einschränkungen vorsehen müssen. Allerdings sind zu oft auch geimpfte Menschen von Infektionen betroffen. Durch die vorgesehenen Änderungen wird eine flexiblere Anwendung von 2Gplus möglich, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen. Generell gilt in den nächsten Wochen die herzliche Bitte an alle Menschen im Land: Bitte reduzieren Sie ihre direkten Kontakte!“

Lockerungen für Gastronomen, Geboosterte und Hallensportler

Neben einigen Verschärfungen lockert das Land aber auch an bestimmten Stellen. Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollen von der 2G-plus-Regel ausgenommen werden. Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaber von Gastronomiebetrieben oder die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten. Für Hallensport soll zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10 Quadratmeter pro sporttreibende Person auf Tests zu verzichten.

Von RND