Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember

Diese Corona-Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen

Mit neuen Einschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung der hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus bremsen. Entsprechende Beschlüsse haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länderchefinnen und -chefs am Dienstag (21.12.) bei einer Schaltkonferenz gefasst. Anbei die wichtigsten Punkte aus den Beratungen.

Kontaktbeschränkungen

Erstmals soll es Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene im privaten Umfeld geben: Ab dem 28. Dezember sollen sich dann nur noch maximal zehn Menschen treffen können. Kinder im Alter unter 15 Jahren sind ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, sollen die schärferen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Für diese sind dann Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Feiertage

Für die bevorstehenden Weihnachtstage geben Bund und Länder nur eine Empfehlung ab, keine Vorschrift: Sie rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, die Zahl der Kontakte bei den Feiern im Familienkreis “eigenverantwortlich zu begrenzen”. An Silvester sollen dann schon die neuen Kontaktbeschränkungen in Kraft sein. “Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten”, heißt es in der Vorlage.

Großveranstaltungen

Spiele der Fußball-Bundesliga und andere Großveranstaltungen sollen wieder ganz ohne Zuschauer stattfinden. Dies soll ab 28. Dezember für alle “überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen” gelten. Clubs und Diskotheken sollen “spätestens” ab diesem Tag geschlossen werden, alle Tanzveranstaltungen sind dann verboten.

Einzelhandel und Freizeit

Hier soll die bestehende 2G-Regelung weiter gelten: Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung wie etwa Kinos, Theater und Gaststätten sowie zum Einzelhandel erhalten nur Geimpfte und Genesene (2G). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus). Diese Vorschrift gilt nicht bei Lebensmittelgeschäften.

Impfungen

Das Ziel, von Mitte November “bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht”, hieß es schon in der Beschlussvorlage. Die Regierenden geben darin auch ein neues Ziel aus: “Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen.” Die Booster-Impfkampagne soll intensiviert werden und “auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen”.

Coronatests

Bei allen Treffen mit mehreren Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes empfehlen die Regierenden eine “vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen”. Dies gelte “insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen”.

Infrastruktur

Bund und Länder wollen dafür Sorge tragen, dass grundlegende Einrichtungen auch dann weiter funktionieren, falls viele Beschäftigte sich zeitgleich mit Omikron infizieren und ausfallen. Beispiele für diese kritische Infrastruktur sind Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik. Alle Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgerufen, umgehend Notfallpläne aufzustellen. “Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen”, heißt es.

Allgemeine Lageeinschätzung

Bund und Länder verweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach der Omikron-Variante eine “nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit” zu eigen ist. “Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz: Sie infiziert damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.” Deutschland befinde sich deshalb “aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie”.

(mdr)