Seit Dienstag gilt in allen Geschäften in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht – auch in Supermärkten. Die Regelverschärfung wirft aber vor allem bei Beschäftigten noch Fragen auf.
Die seit Dienstag geltende FFP2-Maskenpflicht in allen niedersächsischen Geschäften wirft vor allem für die Beschäftigten noch Fragen auf. Es gehe unter anderem darum, wie oft Tragepausen gemacht werden dürfen, sagte Mark Alexander Krack, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Niedersachsen-Bremen, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Bei schweren Tätigkeiten sei dies schon nach 90 Minuten empfohlen, bei leichter Arbeit erst nach drei Stunden. Aus dem Land gab es Krack zufolge zudem Rückmeldungen, dass sich am ersten Tag der FFP2-Maskenpflicht mehr Mitarbeiter krank gemeldet hatten als an den Vortagen. Ob dies mit der neuen Regelung zu tun habe, lasse sich aber nicht sagen.
Besondere Schwierigkeiten im Umgang mit den Kunden sind nach Angaben des Handelsverbands dagegen nicht bekanntgeworden. Am ersten Tag hätten lediglich einige Menschen darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass das Tragen von OP-Masken beim Einkaufen in Niedersachsen nicht mehr ausreichend ist.
FFP2-Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte vor knapp einer Woche die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Damit dürfen nicht mehr nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Ungeimpfte in allen Geschäften shoppen. Als Reaktion auf das Urteil führte die Landesregierung die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel ein. Diese Masken bieten laut Studien einen deutlich besseren Schutz vor einer Übertragung von Coronaviren. FFP2-Masken müssen in Niedersachsen seit Dienstag auch in Supermärkten oder Drogerien getragen werden.
Von RND/dpa