Hagen im Bremischen/BAB27. Am Dienstagnachmittag (11.01.2022) kam es gegen 14:00 zu einer Verfolgungsfahrt auf der BAB27. Ein 33-jähriger Bremer sollte zunächst durch Beamte des Zolls kontrolliert werden. Hierbei flüchtete er mit hoher Geschwindigkeit über die BAB27, zunächst in Richtung Cuxhaven. Nach mehrmaligen Wendemanövern an den umliegenden Anschlussstellen und einer gefährlichen Fahrweise (z.B. Rechtsüberholen und Überholen über den Standstreifen) konnte er PKW aufgrund eines technischen Defekts kurz vor der Anschlussstelle Uthlede in Richtung Bremen gestoppt werden. Bei der Kontrolle stellte sich raus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Die Kennzeichen am PKW hatte er sich um Internet besorgt, ebenso die Zulassungssiegel und die Plakette der Hauptuntersuchung. Der PKW selbst war nicht zugelassen. Der Bremer muss sich nun wegen diverser Straftaten verantworten.
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Am Dienstagmittag (11.01.2022) befuhr ein polnischer Sattelzug die BAB 27 in Richtung Bremen. Der 32-jährige Fahrer bemerkte gegen 12:15 Uhr einen starken Schlag an seinem Fahrzeug. Wie sich herausstellte hatte ein 64-jähriger Rotenburger den Sattelzug übersehen und war mit seinem Peugeot Boxter gegen den Sattelzug gefahren. Der Rotenburger verletzte sich beim Aufprall an seiner Hand und musste mit einem Krankenwagen in ein Bremerhavener Krankenhaus gefahren werden. Sein Fahrzeug wurde abgeschleppt. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 7.500 Euro (Lichtbild in der Anlage).
Am Dienstagnachmittag wurde der Polizei über Notruf mitgeteilt, dass es zu einem Unfall in Bad Bederkesa gekommen sei. Die Unfallverursacherin hätte einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass eine 45-jährige Fahrerin aus Bad Bederkesa ihren Sohn gegen 15 Uhr vom Internatsgymnasium abholen wollte. Hierbei hatte Sie einen geparkten Ford Fiesta übersehen und war mit diesem kollidiert. Aufgrund des hohen Abholverkehrs auf dem Parkplatz hatte Sie sich entschieden, nach Hause zu fahren. Zur Schadensregulierung hatte Sie ihre Daten an der Windschutzscheibe hinterlassen. Die Polizei musste ihr zu Hause erklären, dass trotzdem Ermittlungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort aufgenommen werden müssen, da ein Verkehrsunfall, und sei er noch so gering, unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden muss. Das Hinterlassen der Personalien an der Windschutzscheibe reicht aus strafrechtlicher Sicht nicht aus, kann sich aber strafmildernd auswirken. Der Gesamtschaden wird auf ca. 1.500 Euro geschätzt.