Handelskammer fordert Ende von 2G-Regel im Einzelhandel

In immer mehr Bundesländern kippt die 2G-Regel beim Shoppen. Die Industrie und Handelskammer bekräftigt auch für den Norden ihre Forderung, die Beschränkung zu beenden.

Der IHK Nord geht es vor allem darum, dass in den norddeutschen Bundesländern dieselben Regeln gelten. “Denn so wie jetzt ist es ein Paradebeispiel für den Maßnahmen-Flickenteppich in der Corona-Politik”, sagt der Vorsitzende Norbert Aust. In Hamburg muss jede Kundin und jeder Kunde an der Ladentür kontrolliert werden. In Schleswig-Holstein reichen Stichproben.

In Niedersachsen gilt nur FFP2-Maskenpflicht
In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht 2G Mitte Dezember einkassiert. Dort gilt eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Einzelhandel. Das hat sich laut Industrie- und Handelskammer bewährt und sollte Vorbild für den Norden sein. Aus dem Handel selbst gibt es schon länger Kritik an dem hohen Aufwand der Einlasskontrollen, während die Ansteckungsgefahr beim Einkaufen gering sei. Auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie und bei Freizeitangeboten stellt die IHK in Frage. Der Sinn ist gering, wenn Gesundheitsämter die Daten kaum noch nutzen, heißt es.