Neue Corona-Regeln in Niedersachsen: Was jetzt gilt

Die Omikron-Variante des Coronavirus hat Niedersachsen weiter fest im Griff. Nun justiert das Land bei den aktuellen Regeln nach.

Hannover – Zwei relevante Corona-Kennziffern in Niedersachsen steigen weiter an: So ist die Inzidenz zuletzt auf 972,4 gestiegen. Die Hospitalisierungsrate kletterte sogar von 4,4 rund um den Jahreswechsel auf zuletzt 8,6, wie es aus der Staatskanzlei in Hannover heißt.

Das hat nun Folgen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil erklärt: „Viele Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus verlaufen vergleichsweise moderat, die Menschen haben einige Tage lang Grippesymptome. Dennoch gibt es eine zunehmende Zahl von Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen.“ Daher sei weiterhin Vorsicht gefragt. Eine Überforderung des Gesundheitssystem müsse verhindert werden.

Omikron: Neue Corona-Regeln in Niedersachsen

Mit einem Abflachen der Corona-Zahlen sei erst Mitte oder Ende Februar zu rechnen. Unter anderem hatte Prof. Tobias Welte von der Medizinische Hochschule Hannover jüngst erklärt, dass Niedersachsen hinter der Corona-Entwicklung in Großbritannien und Dänemark etwa vier Wochen zurück liege. Dort gehen die Zahlen nun wieder leicht zurück.

Corona-Regeln in Niedersachsen: Aktuelle Anpassungen bei 2G

In Kombination führt das die politisch Verantwortlichen in Niedersachsen zu der Erkenntnis, dass die aktuell geltenden Corona-Regeln im Land verlängert werden sollen. Eine neue Änderungsverordnung tritt am Mittwoch (02.02.2022) in Kraft. Darin werden im Wesentlichen Kontaktbeschränkungen, Nachweiserfordernisse und Maskenpflichten aufrechterhalten. Die sogenannte „Winterruhe“ wird bis zum 23. Februar verlängert. Allerdings gibt es nun weitere Ausnahmen bei der Frage nach negativen Corona-Tests. Diese waren bisher einzig bei Booster-Nachweis nicht erforderlich. Künftig entfällt die Testpflicht in Niedersachsen auch für diejenigen, die nachweisen können, dass sie

  • immunisiert sind durch eine Impfung und eine Infektion mit dem Coronavirus,
  • frisch vollständig geimpft sind, also über einen vollständigen Impfschutz in Form von zwei Einzelimpfungen verfügen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
  • den vollständigen Impfschutz (nur) durch vorherige Infektion erworben haben, wenn die dazu ergangene Testung mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.

Hintergrund dieser Änderung der geltenden Corona-Regeln in Niedersachsen ist die Neubewertung des Nutzens und des Risikos der Corona-Impfung auf Basis der verfügbaren Daten durch die Stiko. 

Corona-Regeln in Niedersachsen: Änderungen bei Sport, in Kitas und Schulen

Auch in anderen Bereichen gibt es weitere Anpassungen der „Winterruhe“ im Land, wie die Staatskanzlei Niedersachsen mitteilt. Diese betreffen unter anderem den Sport. So gilt bei Individualsport unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 künftig die 2G-Regel. Bedeutet: Die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises genügt ebenso wie ein negativer Corona-Test.

Diese Regelung gilt ebenfalls für kontaktloses Mannschaftssporttraining im Freien, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Für den Spielbetrieb bleibt die 2Gplus-Regelung erhalten. Bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen bleibt es ebenfalls „aufgrund des signifikant höheren Infektionsrisikos“, die es aus Hannover heißt, bei der Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen nebst negativer Testung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind davon ausgenommen.

Corona-Regeln in Niedersachsen: Verbindliche Corona-Tests in Kitas

Zwei weitere Anpassungen der geltenden Corona-Regeln in Niedersachsen betreffen vor allem Kinder und Jugendliche: Zum 15. Februar 2022 wird so aus dem freiwilligen Testangebot für Kindergartenkinder eine verbindliche Testpflicht. Sie wird für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindertagesbetreuung eingeführt. Die verbindlichen Tests finden dreimal pro Woche statt und sollen die Sicherheit für Kinder, Eltern und Kita-Personal weiter erhöhen.

In den Schulen sind künftig nur noch Schüler von der täglichen Testpflicht im Schulbereich ausgenommen, die nicht nur zweimal geimpft sind, sondern zusätzlich eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten haben oder die doppelt geimpft und von einer Corona-Infektion genesen sind. Bislang reichten zwei Impfungen aus. „Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen – damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird“, heißt es aus der Staatskanzlei Niedersachsen. Die Tests werden weiterhin vom Land über die Schulen bereitgestellt.