Sturmtief „Ylenia“ sorgt für Flugausfälle: Die aktuelle Lage an den Airports

  • Das aktuelle Sturmtief sorgt nicht nur für Chaos bei der Bahn, sondern auch für Probleme an Flughäfen.
  • Der Flughafen Berlin-Brandenburg musste die Flugzeugabfertigung unterbrechen.
  • Am Hamburger Flughafen blieben rund ein Dutzend Flugzeuge am Boden.

Das Sturmtief „Ylenia“ fegt zurzeit über Deutschland hinweg und legt nicht nur den Bahnverkehr streckenweise lahm – sondern wirkt sich auch auf den Flugverkehr aus.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER hat wegen des Sturms die sogenannte Flugzeugabfertigung unterbrochen. Das bedeutet, dass wegen der starken Sturmböen keine Maschinen beladen beziehungsweise entladen werden und zunächst auch keine Passagiere in die Flugzeuge einsteigen können, wie ein Sprecher des BER sagte. Bereits abgefertigte Maschinen können jedoch noch starten und Landungen finden auch noch statt. Details zur Zahl abgesagter Flüge blieben zunächst unklar.

Flugausfälle in Hamburg, keine Störungen in Hannover und Bremen

Auch am Hamburger Flughafen kommt es am Donnerstag zu Flugausfällen. Insgesamt sind rund ein Dutzend Flüge betroffen, darunter Verbindungen von und nach München, Frankfurt, Kopenhagen, Zürich und Istanbul, wie eine Sprecherin des Airports mitteilte. Dies seien Flüge verschiedener Airlines.

Die Lufthansa hatte in der Nacht bereits auf Anfrage mitgeteilt, dass sie vorsorglich 20 Flüge gestrichen habe. Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt sind nach Betreiberangaben Verbindungen mit Berlin, Hamburg und München betroffen. Insgesamt sehe die Lage in Frankfurt aber vergleichsweise gut aus, „die meisten Ampeln stehen auf Grün“, so ein Pressesprecher gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland

An den Flughäfen Hannover und Bremen ist die Lage derzeit entspannt: „Bei uns läuft aktuell alles planmäßig“, so eine Pressesprecherin des Flughafens Hannover auf Anfrage des RND. Auch in Bremen gibt es nach Angaben der Pressesprecherin „aktuell keine größeren Störungen“.

Flugausfall wegen Unwetter: Diese Rechte haben Reisende

Wird ein Flug wegen des Sturms annulliert oder würde er mehr als fünf Stunden zu spät landen, dann müssen Airlines für eine zumutbare Ersatzbeförderung sorgen (bei kürzeren Distanzen etwa mit der Bahn, falls die fährt) oder das Geld fürs Ticket zurückzahlen. Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, übernimmt die Fluggesellschaft die Hotelkosten. Bei kürzeren Verspätungen ab zwei Stunden stehen Passagieren Snacks und Getränke zu.

Auf eine Entschädigung, die laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung bei kurzfristiger Annullierung eines Flugs in vielen Fällen zusteht, können die Passagiere aber nicht hoffen. Denn ein Sturm gilt als „außergewöhnlicher Umstand“ – und dann sind Luftfahrtunternehmen nicht dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten.

Zu diesen außergewöhnlichen Umstände zählen neben politischer Instabilität, Sicherheitsrisiken im Allgemeinen und Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements auch ungünstige Witterungsbedingungen, da diese durch keine vorbeugenden Maßnahmen hätten verhindert werden können.

RND/dpa/jaf