EEG-Umlage, Pendlerpauschale, Zuschüsse: Ampel beschließt Finanzplan, der Millionen Bürger entlasten soll

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken
  • Die Energiepreise in Deutschland sind in den letzten Monaten drastisch gestiegen.
  • Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, hat die Bundesregierung am Mittwoch ein Entlastungspaket beschlossen.
  • Ab dem 1. Juli soll unter anderem die EEG-Umlage abgeschafft werden.

Berlin/Hannover. Angesichts rasant steigender Energiepreise hat die Bundesregierung ein umfassendes Entlastungspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland beschlossen. Ab dem 1. Juli soll unter anderem die EEG-Umlage entfallen, wie die Parteivorsitzenden der Ampelkoalition am Mittwochabend in Berlin mitteilten. Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP hatten zuvor über Schritte zur Eindämmung der hohen Energiepreise beraten.

Insgesamt soll das Paket zehn Entlastungsschritte bereithalten. Neben dem vorgezogenen Ende der EEG-Umlage will die Ampel wegen der anhaltend hohen Spritpreise auch die Pendlerpauschale in der Steuererklärung anheben. Die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler wird vorgezogen und beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent.

Um Arbeitnehmer zu unterstützen, soll zudem der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Außerdem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben, ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Zur Unterstützung von Bedürftigen führen SPD, Grüne und FDP einen Corona-Zuschuss ein. Personen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, sollen einmalig mit einer Zahlung von 100 Euro unterstützt werden.

Armutsgefährdete Kinder erhalten Sofortzuschlag

Ebenso sieht das beschlossene Entlastungspaket einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kindern vor. Dieser soll 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung betragen und ab dem 1. Juli gelten.

Für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende hat die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhalten einmalig 135 Euro. Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen stehen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro zu. Azubis und Studierende die Bafög beziehen, bekommen einmalig 115 Euro. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden.

Auch die bereits zuvor am Tag kommunizierte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ist Teil der beschlossenen Entlastungen.

RND/jst/dpa