Lockerungen und wegfallende Regeln: Was jetzt noch im Kreis Cuxhaven gilt

KREIS CUXHAVEN. Maske, 3G oder 2G – dies wird in vielen Bereichen in Kürze nicht mehr verpflichtend sein. Auch wenn viele Pflichten entfallen, manche wollen an Corona-Maßnahmen zunächst weiter festhalten.

Mit Sonnabend laufen die bisherigen Übergangsregeln des Landes zum Schutz vor dem Coronavirus aus. “Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind von Sonntag an nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich”, teilt das Land Niedersachsen mit.

Einige Branchen freuen sich über die in Kürze in Kraft tretenden gelockerten Corona-Regeln in Niedersachsen – andere sind weiter skeptisch. Von Sonntag an sollen im Bundesland wie fast bundesweit gelockerte Maßnahmen gelten – dann entfällt etwa die 3G-Regel in der Gastronomie, Hotellerie oder in Kultureinrichtungen.

Hintergrund ist das überarbeitete Bundesinfektionsschutzgesetz, Länder können somit nur noch niedrigschwellige Corona-Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr oder in Krankenhäusern. Ebenfalls sind einige Testnachweise weiterhin vorgesehen, etwa für Schulen oder Pflegeheime.

Wie eine Befreiung

Der Wegfall der Corona-Maßnahmen wirke wie eine Befreiung, teilte der Landesverband des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes (Dehoga) auf Anfrage mit. Der klare Schnitt der Bundespolitik gebe nun Hoffnung auf Planbarkeit. Insbesondere die ab Sonntag wegfallende 3G-Regel sei von besonderer Bedeutung, weil die Kontrolle mit viel Personalaufwand verbunden sei.

Dennoch sei die Stimmung nicht sorgenfrei, “weil das Jahr 2021 ab November gezeigt hat, wie schnell sich die Zustände wieder ändern können.” Dies werde dazu führen, dass etliche Gastgewerbebetriebe zum Schutz der Mitarbeiter und Gäste auch in den ersten Tagen der gelockerten Regeln weiterhin das Masketragen in Innenräumen festlegen werden.

Erster Einkaufstag ohne Maske

Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen begrüßte die Lockerungen ebenfalls, für Kunden ist Montag somit der erste Einkaufstag ohne Maskenpflicht seit langer Zeit.

Über das Hausrecht können Betriebe weiterhin festlegen, ob eine Maske getragen werden muss oder nur Menschen Zutritt bekommen, die gegen das Coronavirus geimpft oder negativ getestet sind. Sie müssen diese Maßnahmen aber nicht mehr verhängen.

(CN/dpa)