Seit Sonntag gilt eine neue Corona-Verordnung. Demnach fällt die Maskenpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens – unter anderem im Einzelhandel.
Heute ist der erste Verkaufstag, an dem Kundinnen und Kunden in Geschäften keine Maske mehr tragen müssen. Allerdings können die Händler oder Ketten über das Hausrecht entscheiden, wie sie mit dieser Regelung verfahren. Kunden und Mitarbeiter können darüber hinaus weiterhin freiwillig eine Maske aufsetzen. Laut Bundesinfektionsschutzgesetz können Bundesländer nur noch niedrigschwellige Corona-Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr oder in Krankenhäusern.
Handelsverband begrüßt Entscheidung
Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen begrüßt den Wegfall der Maskenpflicht. Mark Alexander Krack, Hauptgeschäftsführer des Verbands, kann derzeit nicht sagen, wie viele Betriebe das Tragen einer Maske in ihren Räumen zur Bedingung machen. Dies seien Einzelfallentscheidungen, so Krack. Er sagte, die Einschränkungen der vergangenen Jahre hätten deutliche Spuren bei den Geschäften hinterlassen.
Aufruf aus der Kultur: “Bitte macht Maske zum Standard”
Kulturschaffende der Stadt Hannover haben sich unterdessen für eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Theatern und anderen Kultureinrichtungen ausgesprochen. “Bitte macht die Maskenpflicht am Platz in Kulturveranstaltungen per Hausrecht zum Standard – und schützt damit nicht nur Euer Publikum, sondern auch die beteiligten Kultur- und Bühnenprofis”, heißt es in einem am Sonntag online veröffentlichten Appell, den unter anderem der Theatermacher Hartmut El Kurdi, das Schriftstellerpaar Ulrike Gerold und Wolfram Hänel unterzeichnet haben. Eine Maske zu tragen, sei nicht aufwändig, brauche keinen Vorlauf und sei für die Dauer einer Kulturveranstaltung absolut zumutbar.
Gesundheitsministerin Behrens rät zum freiwilligen Tragen
Angesichts hoher Neuinfektions-Zahlen hatte die Landesregierung weitestgehende Aufhebung von Corona-Maßnahmen kritisiert. “Jetzt ist es über das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht mehr möglich, vorsorgend agieren zu können, sondern wir können erst reagieren, wenn die Hütte schon brennt”, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) mit Bezug auf die neue Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz. “Ich rate allen Niedersächsinnen und Niedersachsen angesichts der hohen Fallzahlen weiterhin dazu, insbesondere in Innenräumen und beengten Situationen mit vielen anderen Menschen eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn es nun nicht mehr vorgeschrieben ist”, so Behrens.
NDR