Neue Gesetze schon ab Juli: Tabak teurer, Pfandpflicht und mehr

Der Juli 2022 bringt einige Änderungen mit sich: Tabaksteuer, Pfandpflicht, Porto. Da wird einiges anders für Verbraucher.

Es gibt neue Gesetze und Gesetzesänderungen. Das bedeutet teilweise große Änderungen und höhere Kosten für Verbraucher. Vor allem für die Raucher wird es teurer.

Viele Verbraucher müssen bald mehr bezahlen

Energie, Kraftstoff und auch viele Alltagsprodukte sind in den letzten Wochen deutlich teurer geworden. Verbraucher müssen deutlich mehr bezahlen als noch im Vorjahr.

Konsumexperte von der Beratung EY-Parthenon Chehab Wahby spricht von einem inflationären Schock im Einzelhandel. Er stimmt die Bürger auf weitere Teuerungen ein.

Doch ab Juli wird es noch teurer. Vor allem für Raucher. Denn die Tabaksteuer steigt. Eine Packung Zigaretten (20 Stück) wird dann rund zehn Cent teurer.

Auch Tabakersatz-Produkte wie Wasserpfeifentabak und Liquids für E-Zigaretten werden zum ersten Mal mit einbezogen.

Auch DHL erhöht die Preise für Pakete und Päckchen. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen. Das Porto für Briefe und Einschreiben sind von davon nicht betroffen.

Mindestlohn und Renten steigen

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Verbraucher bekommen ab Juli mehr Geld. Denn sowohl der Mindestlohn als auch die Renten steigen.

Der Mindestlohn soll ab Juli schrittweise auf zwölf Euro angehoben werden.

Und eine weitere Änderung gibt es. Diese betrifft den Alltag. Alte Elektrogeräte können künftig wieder zurückgegeben werden. Und zwar überall, wo sie auch im Sortiment geführt werden. Das ist kostenlos für die Verbraucher.Sogar dort, wo nur gelegentlich Elektrogeräte angeboten werden. Wie etwa bei Aktionswochen in Discountern ist eine Rückgabe möglich.

Frist für Pfandpflicht ist ab Juli beendet

Ab Juli muss außerdem auf sämtliche Einweg-Plastikflaschen Pfand erhoben werden. Früher gab es zum Beispiel Ausnahmen für Fruchtsäfte. Diese fallen nun weg. Diese Pfandregel existiert bereits seit 2021. Jedoch gab eine Übergangsfrist bis Juli 2022. Diese ist jetzt beendet.

Mietspiegel tritt ab 1. Juli in Kraft

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden.

Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Fehlt jedoch ein Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximal erlaubten Miethöhe rechtlich auf wackeligen Füßen.

Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen

Zum 1. Juli 2022 steigt die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Sie stieg bisher alle zwei Jahre an und wird an Steigerungen der Lebenshaltungskosten angepasst. Seit der letzten Anpassung im Juli 2021 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.252,64 Euro pro Person an unpfändbarem Arbeitseinkommen. Sie steigt zum 1. Juli 2022 um 6,2 Prozent. Konkret bedeutet das auf einen unpfändbaren Betrag von 1.330,16 EuroDieser gilt allerdings für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten zu leisten, steigen die Freigrenzen nach Anzahl der Kinder an. Bereits zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber die Liste der unpfändbaren Gegenstände ausgeweitet. 

Corona-Tests nicht mehr kostenlos

Ab 1. Juli können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen. Dazu zählen vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. Für alle anderen sollen “Bürgertests” künftig drei Euro kosten. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach einer entsprechenden Einigung in der Regierung auf eine neue Testverordnung mit, die ab dem 30. Juni gelten soll. Er hätte kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt, sagte der SPD-Politiker. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der angespannten Haushaltslage nicht mehr zu leisten.

Neue Pflichten für jeden, der verpackte Ware verkauft

Brötchentüte, Bierflasche oder Versandkarton – ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Pflichten für alle, die verpackte Ware verkaufen und damit Verpackungen in Umlauf bringen. Für sie gilt: Bis zu dieser Frist müssen sie sich im Verpackungsregister LUCID eintragen haben.

Bislang war eine Registrierung nur für sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen notwendig. Nun ist sie auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht vorgeschrieben. Dazu zählen:

  • Transportverpackungen
  • pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Konkret bedeutet dies: Egal, ob Einweg-, Mehrweg- oder auch Pfandsystem – jede Verpackung muss erfasst sein bzw. muss sich derjenige registrieren, der sie gewerbsmäßig in den Umlauf bringt. Im Handwerk betrifft dies zum Beispiel auch Brauereien, die ihr Bier in Pfandflaschen anbieten, Eisdielen, die Eisbecher sowie Bäcker, die Brötchentüten ausgeben.

EEG-Umlage wird abgeschafft

Nach mehr als 20 Jahren wird die EEG-Umlage zum Juli abgeschafft. Das soll Verbraucher bei den Strompreisen entlasten. Die Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde und war zu Jahresbeginn bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die EEG-Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Ampel zog das aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Experten erwarten dadurch zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.