Was Sie über E-Scooter wissen müssen

Seit einigen Jahren sieht man immer häufiger elektrisch betriebene Roller auf norddeutschen Straßen. Vor allem junge Leute greifen in Städten auf sie zurück, um kurze Strecken zurückzulegen. Verschiedene Firmen bieten Leih-Roller an. Was müssen Nutzerinnen und Nutzer wissen, wenn sie auf E-Scootern unterwegs sind?

Was genau ist ein E-Scooter?

Ein E-Scooter sieht auf den ersten Blick aus wie ein normaler Tretroller mit einer Lenk- oder Haltestange, hat aber einen Elektromotor. Er darf maximal 20 km/h schnell fahren. Eine Akkuladung reicht in der Regel für 15 bis 30 Kilometer.

Wer darf mit einem E-Scooter fahren?

Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Einen Führerschein braucht man nicht.

Gibt es eine Helmpflicht?

Nein, Helme müssen nicht getragen werden. Aber mit Helm ist man sicherer unterwegs.

Wo kann man die E-Scooter leihen?

Verschiedene Firmen betreiben in norddeutschen Städten wie Hamburg, Hannover, Kiel, Rostock, Braunschweig, Göttingen und Osnabrück Verleihsysteme. Zumeist funktionieren diese nach dem Free-Floating-Prinzip: per App einen Roller reservieren und anmieten, nach der Fahrt am Straßenrand abstellen. Die Kosten betragen je nach Anbieter 15 bis 25 Cent pro Mietminute.

Wo dürfen die Roller fahren?

Gibt es einen Radweg oder Radschutzstreifen, müssen E-Scooter darauf fahren. Wenn es beides nicht gibt, teilen sich E-Scooter die Straße mit Autos und Motorrädern. Der Gehweg ist tabu.

Darf ich die E-Scooter in Bus und Bahn mitnehmen?

Bei der Deutschen Bahn dürfen klappbare E-Scooter kostenlos in allen Fernzügen transportiert werden, weil sie sich unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstauen lassen. In den Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) dürfen die Roller ebenfalls mitfahren – aber wieder nur, wenn sie klappbar sind. Sonst gibt es Sperrzeiten wie bei Fahrrädern werktags zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr.

Worauf sollte man beim Kauf achten?

Wer einen Roller nicht mieten, sondern kaufen möchte, muss beachten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt hat. Damit ist sichergestellt, dass es allen behördlichen Bestimmungen entspricht. Für eine Zulassung braucht ein E-Scooter außerdem zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel.

Sind E-Scooter versicherungspflichtig?

Ja, E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Anders als Pedelecs, bei denen der Elektromotor die Muskelkraft nur unterstützt, gelten sie als Kraftfahrzeuge und lassen sich nicht über eine Privathaftpflicht-Police mitversichern. Die Roller werden also wie Mofas oder Motorräder behandelt. Sie brauchen auch eine Plakette, praktisch ein Mini-Nummernschild zum Aufkleben. Bei Diebstahl greift nach Angaben der Versicherungsbranche nicht die Hausrat-, sondern eine separat abzuschließende Kaskoversicherung.

Was kostet die Versicherung?

Mehrere Versicherer bieten Haftpflicht-Tarife für E-Scooter für etwa 30 bis 60 Euro im Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung springt bei Diebstahl ein. Einige Unternehmen bieten zudem für beide Versicherungen Rabatte für Fahrerinnen und Fahrer an, die älter als 23 Jahre sind.

Wie gefährlich sind Elektro-Roller?

Unfälle mit E-Scootern geschehen bei gestiegener Nutzung immer häufiger. Im Jahr 2020 registrierte die Polizei mehr als 2.000 Verletzte und fünf Tote. In 42 Prozent der Fälle hatten die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Häufigstes Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschäden war Alkohol mit 18,3 Prozent. Viele Unfälle passieren laut ADAC vorschriftswidrig auf Gehwegen oder wegen zu hoher Geschwindigkeit. 76 Prozent der Unfallopfer waren jünger als 45 Jahre, 34 Prozent jünger als 25 Jahre. Wetterbedingt werden im Frühjahr und im Sommer mehr Unfälle verzeichnet.

Welche Sicherheits-Tipps sollten Fahrer beachten?

Verkehrsexperten haben grundlegende Tipps parat, die E-Scooter-Fahrer beachten sollten:

  • unbedingt mit Helm fahren, trotz fehlender Helmpflicht
  • auf einem ruhigen Platz üben, bevor man sich in den Straßenverkehr stürzt
  • Route gut planen und möglichst dort fahren, wo Radwege sind
  • Richtungswechsel möglichst frühzeitig anzeigen
  • hintereinander und nicht nebeneinander fahren
  • nie zu zweit auf einem Roller fahren
  • nicht alkoholisiert fahren
  • Füße hintereinander positionieren
  • keine abrupten Lenkbewegungen
  • nicht mit einer Hand fahren

Welche Bußgelder können anfallen?

Es gelten folgende Bußgelder bei E-Scooter-Sünden:

  • bei Rot über die Ampel: zwischen 60 und 180 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg: 55 bis 100 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
  • Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro
  • zu zweit fahren: 10 Euro