MASKENPFLICHT, TESTS UND CO. – DIESE CORONA-REGELN SOLLEN AB HERBST GELTEN

Um die Corona-Herbstwelle einzudämmen, wurde ein neues Infetkionsschutzgesetz ausgehandelt. (Symboldbild)
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Mehr Eigenverantwortung und Spielraum für Verschärfungen: In diesem Herbst und Winter soll die Maskenpflicht ein Kerninstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie sein. Das sieht ein Entwurf vor, den Gesundheits-und Justizministerium am Mittwoch vorgestellt haben.

Die Verhandlungen zwischen Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium über den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz, mit dem eine weitere Corona-Welle eingedämmt werden soll, sind beendet. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat man ein sehr gutes Paket geschnürt. Mit dem sei man für den Herbst gerüstet. “Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle”, so Lauterbach.

Bei dem Entwurf geht es um die Anschlussregelungen der Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz, das am 23. September ausläuft. Sie sollen ab 1. Oktober bis 7. April 2023. Als nächstes wird sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln entscheiden.

WEITER MASKE IN BUS, BAHN UND FLUGZEUG

Dem Entwurf zufolge soll bundesweit weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Bundesländer können darüber hinaus aber selbst entscheiden, ob sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen ebenfalls Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

LÄNDER MIT BEFUGNIS FÜR WEITERE MASSNAHME

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Befürchtet ein Bundesland, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.

LAUTERBACH WARNT VOR SCHWIERIGEM HERBST

Trotz des ausgehandelten Entwurfs warnte Lauterbach vor einem “sehr schwierigen” Herbst: Selbst diejenigen, die viermal mit den bisherigen Impfstoffen geimpft wurden, hätten gegenüber der Omikron-Variante BA.5 nur einen Infektionsschutz von weniger als 40 Prozent. Er befürchte, dass es zu Überlastungen der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser kommen könnte.

ABWASSERANALYSE JA, SCHULSCHLIESSUNG NEI

Zur Beurteilung der Pandemie sollen künftig auch flächendeckende Abwasseranalysen auf das Virus durchgeführt werden: “Wir setzen auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und Abwasseruntersuchungen”, so Lauterbach. Zuvor hatte er bereits angekündigt, dass die Corona-Schutzregeln für den Herbst ohne Schließung von Schulen auskommen sollen.

Karl Lauterbach
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JUSTIZMINISTER BUSCHMANN PLÄDIERT FÜR MEHR EIGENVERANTWORTUNG

Bundesjustizminister Marco Buschmann hob die Verhältnismäßigkeit des vorgestellten Schutzmodells bei Eingriffen in die Grundrechte hervor. Deutschland befinde sich nun in einer “deutlich besseren” Situation als in den vergangenen Corona-Jahren. Radikale Maßnahmen wie etwa Schulschließungen und Ausgangssperren kämen nicht mehr in Frage, so Buschmann.

In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben. “In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun.”

NEUE IMPFSTOFFE UND CORONA-MEDIKAMENT PAXLOVID

Gesundheitsminister Lauterbach will im Kampf gegen Corona auch den Zugang zum Corona-Medikament Paxlovid erleichtern: “Wir wollen, dass Risikopatienten und Menschen über 60 Jahre schneller mit Paxlovid versorgt werden”, sagte er. “Für Ältere ist Paxlovid lebensrettend, wenn es schnell eingesetzt wird.” Ab Mitte August werde daher die Abgabe neu geregelt. Das antivirale Medikament ist bereits seit Januar in der EU zugelassen.

Ebenfalls stellte der Minister angepasste Impfstoffe in Aussicht, die frühestens am 9. September eine Zulassung erhalten könnten. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus’ in Teilen gut schützen, sagte er – was bislang nur eingeschränkt der Fall sei.

Bei allen Regeln müsse es oberstes Ziel sein, die Zahl der Corona-Opfer zu senken, so der Minister. “Was nützt es, wenn die Kliniken nie überlastet waren, aber ein großer Teil der Pflegeheimbewohner gestorben ist.”

dpa