Mit den erneuten Kurz-Interviews soll die Qualität der ermittelten Daten überprüft werden, teilte das Landesamt für Statistik am Dienstag mit. Erhoben werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht sowie die Anschrift. Wie bisher auch gilt eine Auskunftspflicht. Die teilnehmenden Haushalte erhalten schriftlich darüber Auskunft, wann sie befragt werden. Die Dauer der Befragung solle maximal zehn Minuten betragen.
Ergebnisse des Zensus ab Ende 2023
Beim Zensus 2022 sind allein in Niedersachsen 800.000 Menschen interviewt worden, unter anderem zu Familienstand und Staatsangehörigkeit. Außerdem sollten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) rund 2,5 Millionen Gebäudeeigentümer unter anderem Fragen zu Wohnungsgröße, zum Baujahr und zum Wohnungsleerstand online beantworten. Alle Ergebnisse des Zensus 2022 liegen voraussichtlich ab Ende 2023 vor.