Am 09. Oktober 2022 findet in Niedersachsen die Wahl des 19. Niedersächsischen Landtag sowie die Direktwahl eines neuen Landrates des Landkreises Cuxhaven statt.
Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält in Cuxhaven bis 18. September eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die darüber informiert, für welche Wahl und in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.
Diese Wahlbenachrichtigung erhält jede wahlberechtigte Person, die bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zum Stichtag 28. August 2022 gemeldet war. Sie wird damit auch automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit Team der Wahlbehörde in Verbindung setzen.
Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, bei der Direktwahl des Landrates eine Stimme.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Die Stadt Cuxhaven hat seit dem 12. September 2022 im Altbautrakt des Rathauses im Sitzungsraum „Vannes“ ein Briefwahllokal eingerichtet. Der Sitzungsraum ist dank der Fahrstühle im Rathaus auch für gehbehinderte Menschen leicht zu erreichen. Das Briefwahllokal ist werktags wie folgt geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Am Montag, den 03. Oktober 2022, bleibt das Briefwahllokal aufgrund des Feiertages geschlossen.
Am Freitag, den 07. Oktober 2022, ist das Briefwahllokal bis 13.00 Uhr geöffnet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahllokals händigen dort auf schriftlichen Antrag die Wahlunterlagen aus. Wer am Wahltag verreist ist, bekommt die Unterlagen bei Bedarf auch an seine Urlaubsanschrift zugesandt – vorausgesetzt, sie wird der Wahlbehörde auf dem Briefwahlantrag rechtzeitig mitgeteilt. Der Briefwahlantrag kann nur persönlich und schriftlich bzw. vor Ort auch mündlich
gestellt werden, eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Der Antrag kann formlos oder mit Hilfe des unterschriebenen Vordrucks, der sich u. a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Auf Nachfrage muss man sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde – so wie im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand auch – durch ein gültiges Personaldokument ausweisen.
Wird für den Briefwahlantrag das Antragsformular der Wahlbenachrichtigung verwendet, ist diese in einem Umschlag und mit Porto versehen an die Stadt Cuxhaven zu versenden. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von der Stadt Cuxhaven nicht angenommen. An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (im Original) nachgewiesen wird – dieses gilt auch für Eheleute. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Stadt Cuxhaven vor Empfangnahme der Briefwahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Onlinewahlschein (OLIWA)
In der Zeit vom 08.09. bis einschließlich 05.10.2022 können Briefwahlunterlagen auch online über die Homepage der Stadt Cuxhaven (www.cuxhaven.de) über den Onlinewahlschein beantragt werden. Des Weiteren ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt mit dem man direkt zum OLIWA gelangt. Die Beantragung über OLIWA ist ausdrücklich erwünscht, um einen großen Andrang sowie Wartezeiten im Rathaus vermeiden zu können.
Eine Beantragung per Messengerdienst (SMS, WhatsApp usw.) oder Social Media (Facebook, Instagram usw.) ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen ist die Beantragung per E-Mail unter Nennung des Namens, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum möglich. Wer die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt und eine abweichende Versandanschrift (z. B. den Urlaubsort) angibt, erhält von der Wahlbehörde eine Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift zugesandt, die über das Ausstellen von Briefwahlunterlagen informieren soll. Diese Mitteilung dient vorsorglich einem evtl. Wahlrechtsmissbrauchs.
Bei Fragen rund um das Thema Wahlen, insbesondere zum Wahlrecht oder dem
Versand der Wahlunterlagen und –benachrichtigungen, steht das Team der Wahlbehörde gerne zur Verfügung. Entweder telefonisch unter 04721/700 575 oder per E-Mail an wahlen@cuxhaven.de