Jetzt gilt neue Regel für Autofahrer: Wer das nicht dabei hat, muss zahlen

Bildquelle: Jonas Augustin / Unsplash

Bei Stau eine Rettungsgasse bilden oder nicht rechts überholen: Viele Regeln, die auf Autobahnen gelten, dürften jedem Autofahrer bekannt sein. Doch es gibt auch Regeln, die so mancher nicht kennt. Und dann kann es schnell teuer werden. Seit vergangenem November gibt es neue Bußgelder und Strafen im Straßenverkehr. Neu ist etwa, dass du den Führerschein für einen Monat abgeben musst, wenn du auf der Autobahn bei Stau oder stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildest. Ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg kommen noch obendrauf. Im Februar 2023 kommt eine weitere Regel dazu.

DAS MÜSSEN AUTOFAHRER AB FEBRUAR 2023 IM AUTO HABEN

Bei roten Ampeln kennt das Gesetz keinen Spaß. Wer als Autofahrer bei Rot die Ampel überfährt und erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei schweren Fällen droht sogar ein Fahrverbot. Selbst, wer nur die Haltelinie überfährt und hinter ihr zum Stehen kommt, muss mit einer Strafe rechnen. Ganz so drakonisch ist die Strafe für die neue Regelung nicht.

Mit einem Bußgeld von lediglich 5 Euro fällt sie verhältnismäßig gering aus. Dennoch müssen Autofahrer das Bußgeld zahlen, wenn sie keine Maske dabei haben. Wohlgemerkt muss man keine Maske tragen, sie aber im Verbandskasten bei sich führen. Verbandskästen, die ab Februar 2023 verkauft werden, müssen zwei Masken enthalten.

WAS DU NOCH WISSEN MUSST

Bereits zu Beginn dieses Jahres führte die Regierung eine Regelung ein, die das Mitführen von Masken im Auto vorsieht. Doch bis Ende Januar 2023 galt für Autofahrer eine Übergangsfrist. Erst jetzt können Beamte bei einer Kontrolle ein Bußgeld verlangen. Übrigens: Es müssen keine FFP2-Masken sein. Medizinische Masken reichen vollkommen aus. Man kann einfach zwei davon mit in den Verbandskasten legen. Oder man kauft einen neuen Verbandskasten, sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum ohnehin abgelaufen sein.