Parkentgelte im Alten Fischereihafen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung über die neue Parkentgeltpflicht in der Präsident-Herwig-Straße und da sich in den zurückliegenden Tagen wiederholt Bürgerinnen und Bürger aber auch Gäste bei der Stadtverwaltung über diese Parkplatzregelung beschwerten, weist die Stadt Cuxhaven darauf hin, dass es sich um ein privates Parkentgelt auf privaten Flächen und nicht um eine öffentlich-rechtliche Parkgebühr handelt, für die die Stadt Cuxhaven zuständig wäre.
Aus den Telefonaten konnte die Stadt Cuxhaven auch erfahren, dass es ebenfalls Irritationen hinsichtlich der Flächen gibt, für die diese Regelung Entgeltpflicht gilt. Aus diesem Grund möchte die Stadt Cuxhaven darauf hinweisen, dass die von dem Grundstückeigentümer festgelegte Entgeltpflicht nur für die Parkplätze auf der Westseite der Präsident-Herwig-Straße (rot hervorgehoben) besteht. Die auf der östlichen Seite entlang der Straße gelegenen Parkplätze sind im Besitz eines anderen Eigentümers, der derzeit ein kostenfreies Parken ermöglicht.
Für die Einführung der Parkentgeltpflicht durch den Eigentümer auf seiner privaten Fläche ist keine öffentlich-rechtliche, verkehrsbehördliche Anordnung seitens der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Cuxhaven erforderlich; es handelt sich um eine privatrechtliche Regelung. Hierüber entscheidet der jeweilige Eigentümer der Flächen; gleiche gilt für die Festlegung der Höhe des Entgeltes und den Zeitraum der Entgeltpflicht. Eine Kontrolle dieser Parkplätze durch die Stadt Cuxhaven findet nicht statt, etwaige Kontrollen werden von dem jeweiligen Grundstückeigentümer durchgeführt. Aus diesem Grund bitte die Stadt Cuxhaven, etwaige Fragen nicht mit der Verkehrsbehörde der Stadt Cuxhaven, sondern unmittelbar mit dem Eigentümer zu klären.