Hannover, 04.05.2023 – Eine Allgemeinverfügung der Apothekenaufsicht der Apothekerkammer Niedersachsen ermöglicht die Abgabe von antibiotikahaltigen Säften für Kinder, die in Deutschland nicht zugelassen oder registriert sind. Hintergrund sind die andauernden Lieferengpässe bei Antibiotika für Kinder. Im April hat das Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben, dass ein Versorgungsmangel besteht. Dadurch ist eine befristete Abweichung vom Arzneimittelgesetz möglich, bis der Versorgungsmangel in Deutschland behoben ist.
Die Arzneimittelsicherheit bleibt gewährleistet
Viele Eltern machen sich Sorgen, ob die Arzneimittel unter den gelockerten Bestimmungen sicher sind. Die antibiotikahaltigen Säfte aus anderen europäischen Ländern besitzen dieselben in der deutschen Verordnung verschriebenen Wirkstoffe. Es handelt sich um zugelassene und registrierte Arzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika aus Spanien. Was anders ist als gewohnt sind zum Teil die Umverpackungen, Dosierhilfen und vor allem der Beipackzettel. Bei ausländischen Präparaten kann dieser auch ganz fehlen. Zudem werden Apothekerinnen und Apotheker die Eltern informieren und Fragen beantworten, wenn diese einen Antibiotikasaft für ihr Kind in der Apotheke holen.
Viele Kinder brauchen Antibiotika
Täglich brauchen viele Kinder Antibiotika, sei es aufgrund einer Ohrenentzündung, einer Streptokokken-Infektion oder gar wegen einer Lungenentzündung. Für die erkrankten Kinder und ihre Eltern ist die Situation prekär, wenn der benötigte Antibiotikasaft in der Apotheke nicht verfügbar ist. Bereits seit Herbst 2022 werden vermehrt Meldungen zur Nichtverfügbarkeit verschiedener Antibiotika beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht. In den letzten Wochen wurde es für die Apotheken immer schwieriger, die kleinen Patientinnen und Patienten zu versorgen. Die Apothekerschaft warnt schon lange vor Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln und hat entsprechende Forderungen an die Politik gestellt. Die Ursachen liegen laut Apothekerkammer vor allem im zunehmenden Kostendruck bei Arzneimitteln mit abgelaufenem Patent, im Wettbewerb zwischen Generika-Unternehmen, in der mangelnden Verfügbarkeit der Vorprodukte, die zur Erstellung der Arzneimittel notwendig sind und an der schwankenden Nachfrage.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören mehr als 8.000 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer-niedersachsen.de.