Das 49-Euro-Ticket ermöglicht günstiges Bus- und Bahnfahren im ganzen Land – und ist manchen dennoch zu teuer. Noch immer reisen massig Schwarzfahrer durch Hamburg, immer in der Hoffnung, bloß keinem HVV-Kontrolleur zu begegnen. Wie viele das wirklich sind, wie sich die Zahlen seit Einführung des Deutschlandtickets entwickelt haben und was bei Betrugsversuchen mit dem Abo-Fahrschein gilt, hat das Abendblatt nachgefragt.
49-Euro-Ticket: Schwarzfahren in Hamburg – Zahlen sinken
„Das Deutschlandticket sorgt sicherlich nicht für eine Zunahme der Quote (der Schwarzfahrer)“, berichtet Rainer Vohl, Sprecher des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV). „Tendenziell sank Zahl der Fahrgäste, die in den vergangenen Monaten von den mehr als 700 Prüferinnen und Prüfern im HVV ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden.“ Derzeit liege die Schwarzfahrer-Quote im Verbund bei durchschnittlich fünf Prozent, was jährlich 30 bis 40 Millionen Euro an Einnahmeverlusten bedeute.
Im Vergleich: Bundesweit gehen den Verkehrsunternehmen nach Schätzungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) sogar mindestens 300 Millionen Euro flöten und „hinzu kommt natürlich ein großer Betrag in Verbindung mit dem Kontrollaufwand“, so ein Sprecher. Die geschätzte bundesweite Schwarzfahrerquote liege mit 3,5 Prozent jedoch deutlich unter der für Hamburg.
Laut HVV-Sprecher Vohl kein Grund für voreilige Schlüsse. Ob es in Hamburg tatsächlich überdurchschnittlich viele Beförderungserschleicher gebe, sei kaum zu beurteilen. Denn die Methoden der Kontrolleure unterscheiden sich innerhalb Deutschlands stark. Die Art und Weise der Prüfung im HVV lässt schließlich kaum einem Schwarzfahrer die Chance, sich aus der Affäre zu ziehen. Statt lediglich in den Bahnen zu kontrollieren und den Schwarzfahrern damit womöglich einen schnellen Ausstieg an den Kontrolleuren vorbei zu ermöglichen, checken die Hamburger Prüfer die Tickets häufig auch nach dem Ausstieg am Bahnsteig.
Urkundenfälschung bei der Fahrkarte: Schwarzfahrern droht Anzeige
Dass die Zahl der Schwarzfahrer in Hamburg tendenziell sogar sinkt, sei deshalb „vor allem auch eine Folge der guten Arbeit beziehungsweise der starken Präsenz der Kolleginnen und Kollegen im Netz“, sagt Vohl. Die Einführung des Deutschlandtickets im Mai habe zudem nicht dazu geführt, dass nun weniger Kontrolleure unterwegs sind – im Gegenteil. Die Verkehrsunternehmen im HVV werden in diesem Jahr etwa 315.000 Prüfstunden leisten, im Jahr 2022 waren es mit 290.000 Stunden etwas weniger.
Erstaunlich
Seit Einführung des 49-Euro-Tickets verzeichne der Verbund auch keine steigende Zahl an Ticketfälschungen oder Nutzung von Tickets anderer Personen. Sich ein Deutschlandticket zu „teilen“ ist schließlich verboten, aber per Screenshot einfach zu realisieren. Wer jetzt auf dumme Ideen kommt, dem sei gesagt: Das Unterfangen ist hochriskant. Denn wer mit einem gefälschten Ticket oder einem Fahrschein einer anderen Person erwischt wird, macht sich nicht nur der Beförderungserschleichung schuldig, sondern auch der Urkundenfälschung beziehungsweise des Betrugs. Zusätzlich zu den 60 Euro Strafe (erhöhtes Beförderungsentgelt) erwartet ihn dann auch eine Anzeige.
Kontrolle bei HVV und Co: Nicht nur Deutschlandticket, sondern auch Ausweis ist wichtig
Übrigens: Die Kontrolleure, egal ob im HVV oder beispielsweise bei der Deutschen Bahn, überprüfen zuweilen nicht allein das Ticket und dessen Gültigkeit. Sie können auch ein amtliches Dokument mit Lichtbild wie etwa einen Ausweis, Pass oder Führerschein dazu verlangen. Welche Form der Kontrolle angemessen ist, entscheiden die Prüfer nach eigenem Ermessen und situationsabhängig. Ein Screenshot, also Bildschirmfoto des Tickets reicht aber in keinem Fall aus. Das Deutschlandticket ist stets in einer der kompatiblen Apps wie dem DB Navigator oder der App HVV switch zu öffnen beziehungsweise per HVV-Chipkarte zu präsentieren.
Neben Beförderungserschleichern, die wissentlich ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind, gibt es auch sogenannte Graufahrer. Das sind Menschen, die das falsche Ticket gelöst, ihres zu Hause vergessen oder kein amtliches Dokument mit Lichtbild dabei haben. Können diese Graufahrer im Nachhinein eine gültige Fahrkarte oder das Dokument nachweisen, zahlen sie ein „ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 7 statt 60 Euro.