Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden schwarze von blauen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.

Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.