Bund und Länder für Impfpflicht – 2G-Regel gilt bald überall im Land

Scholz und Merkel traten gemeinsam nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz auf.
(Foto: dpa)

Die Ministerpräsidentenkonferenz ebnet den Weg für eine flächendeckende 2G-Regel in Deutschland. Auch noch strengere Maßnahmen, 2G plus und mehr, werden möglich – je nach Klinikauslastung in den Ländern. Zudem fordern Bund und Länder eine Impfpflicht für Heil- und Pflegeberufe.

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten dafür am Donnerstag drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen, wie Merkel im Anschluss sagte. “Wir brauchen einen schnellen Stopp oder ein Bremsen des exponentiellen Anstiegs”, sagte Merkel. “Natürlich dient dem auch, auch wenn es darüber unterschiedliche Meinungen gibt, das Infektionsschutzgesetz, das heute im Bundestag beschlossen wurde.”

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen.

In fast allen Bundesländern ist dieser Grenzwert schon überschritten. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Länder fordern Impfpflicht

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Die Länder wollen zudem Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern sagte.

Darüber hinaus bekommen in der Corona-Krise besonders belastete Unternehmen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll “flexibilisiert” werden. “Wir sind in einer sehr ernsten Situation”, sagte Merkel. “Es ist wirklich absolute Zeit zum Handeln.”

Quelle: ntv.de, shu/dpa