Kontrolle auf einer U-Bahn-Station in München (Archiv) | Foto: Imago / Overstreet
BERLIN / MÜNCHEN | Nachdem der Bundesrat in seiner Sondersitzung dem Gesetz der Ampelfraktionen im Bundestag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat, gilt künftig eine 3G-Regel in Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen und Zügen.
Das teilte das bayerische Verkehrsministerium am Freitag in München mit. Fahrgäste, ausgenommen Schülerinnen und Schüler, müssen damit geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Wird bei einer Kontrolle kein Nachweis darüber vorgezeigt, drohen Bußgelder, wie es in der Mitteilung weiter hieß. Zur Höhe der Bußgelder gab es zunächst keine Angaben.
Nov 20 2021
3G-Regel in Bahnen und Bussen – Ohne Nachweis drohen Bußgelder
BERLIN / MÜNCHEN | Nachdem der Bundesrat in seiner Sondersitzung dem Gesetz der Ampelfraktionen im Bundestag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat, gilt künftig eine 3G-Regel in Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen und Zügen.
Das teilte das bayerische Verkehrsministerium am Freitag in München mit. Fahrgäste, ausgenommen Schülerinnen und Schüler, müssen damit geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Wird bei einer Kontrolle kein Nachweis darüber vorgezeigt, drohen Bußgelder, wie es in der Mitteilung weiter hieß. Zur Höhe der Bußgelder gab es zunächst keine Angaben.
Quelle: EVN
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