Kein Verkauf vor Silvester – Bund-Länder-Runde vereinbart Feuerwerksverbot

Bund und Länder wollen heute ein weiteres großes Maßnahmenpaket schnüren, um die Corona-Welle zu brechen. Das dürfte sich auf die Feiertage auswirken: Familien mit ungeimpften Mitgliedern über 15 Jahren müssen voraussichtlich ihre Kontakte einschränken. Schon vereinbart: Privates Feuerwerk fällt wie zum letzten Silvester aus.

Auch der kommende Jahreswechsel wird wohl vergleichsweise ruhig ablaufen: In der am Mittag begonnen Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund haben sich die Teilnehmer auf ein erneutes Verkaufsverbot für Pyrotechnik vor Silvester verständigt. “Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen”.

Für den Vorschlag spricht, dass eine zusätzliche Belastung der Intensivstationen vermieden werden soll. Das war schon die Begründung für das letztjährige Verbot, als die Zahl der intensiv behandelten Corona-Patienten niedriger lag als derzeit. Zusätzlich sollten durch diese Maßnahme Menschenansammlungen auf der Straße vermieden werden, während für Zusammenkünfte in Wohnungen ohnehin strenge Lockdown-Beschränkungen galten.

Die Vertreter der Länder sowie der scheidenden und der kommenden Bundesregierung beraten seit dem späten Vormittag. Sie wollen ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschieden, um die laufende vierte Pandemie-Welle zu brechen. Strittig ist unter anderem noch, wie die Begrenzung von Großveranstaltungen im Innen- und Außenbereich ausfallen soll. Die Unionsseite schlägt vor, innen maximal 5000 Menschen zuzulassen. Für den Außenbereich sollen es maximal 15.000 sein. In beiden Fällen geht es um eine Begrenzung auf ein Drittel der jeweiligen Kapazitäten. Das würde etwa in vielen Stadien deutlich geringere Zuschauerzahlen bedeuten.

Unklar ist auch, in welchem Umfang das von der Ampel novellierte Infektionsschutzgesetz um Maßnahmen ergänzt wird, die durch das Ende der pandemischen Notlage am 24. Dezember auslaufen. So könnte etwa die Schließung von Gaststätten wieder möglich werden. Auch ein einheitlicher Inzidenzwert, ab dem in allen Ländern Klubs und Diskotheken geschlossen werden müssen, wird angestrebt. Der Schulbetrieb soll dagegen unangetastet bleiben.

Für nicht geimpfte Menschen will die Bund-Länder-Runde Beschränkungen für private Zusammenkünfte vereinbaren. Eine Beschlussgrundlage mit Stand Donnerstagmorgen sah vor, dass bei Beteiligung von mindestens einem Ungeimpften ab 15 Jahren maximal zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt hinzukommen dürfen.

Die 2G-Regeln sollen bundesweit auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet werden, mit Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Hinzu kommen Vereinbarungen zur Beschleunigung der Impfkampagne, etwa dass auch in Zahnarztpraxen und Apotheken geimpft werden darf. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung zudem entscheiden, wie lange 2G-Nachweise gültig bleiben.