Testpflicht für Booster-Geimpfte könnte morgen entfallen

Wer seine Corona-Impfung auffrischen lässt, soll künftig von den in Niedersachsen geltenden 2G-Plus-Regeln ausgenommen werden. Das hat die Staatskanzlei am Freitag angekündigt.

“Wir wollen die Menschen, die geboostert sind, von der Testpflicht befreien”, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag. Die Regelung solle so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das Sozialministerium soll heute ein entsprechendes Schreiben verschicken. Das würde bedeuten, dass geboosterte Personen bereits ab Sonnabend faktisch keinen zusätzlichen Test mehr vorlegen müssen.

Weitere Änderungen bei 2G-Plus?

Die Booster-Ausnahme soll demnach direkt gelten, nachdem geimpft wurde. Offiziell soll die Regelung in der nächsten Woche in die geplante neue Corona-Verordnung aufgenommen werden. Pörksen sagte, dass die Landesregierung auch insgesamt über die 2G-Plus-Regel nachdenke – obwohl diese ein hohes Maß an Sicherheit bedeute.

Land bedauert Engpässe bei Testungen

Hintergrund der Befreiung für Geboosterte sind einerseits Engpässe bei Testungen unter 2G-Plus-Bedingungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Land bedauere, dass es noch immer in vielen Landesteilen schwierig sei, Tests zu bekommen, sagte die Regierungssprecherin. Aus wissenschaftlicher Sicht bestehe zudem nach der Corona-Auffrischungsimpfung eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, sich und andere anzustecken. Die Landesregierung habe darüber am Donnerstag mit einer Expertenrunde gesprochen, so Pörksen.

Weil sieht deutlich höheren Schutz

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte nach der Bund-Länder-Runder am Donnerstag gesagt, dass die Landesregierung die Maßnahme prüfe. Er begründete dies mit einem erhöhten Impfschutz der Menschen mit einer Drittimpfung. Dieser sei auf einem derart hohen Niveau, dass die Gefahr, dass Geimpfte untereinander das Virus weitergeben, “wahrscheinlich nur noch verschwindend gering” sei, so Weil. Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hatte sich für eine kurzfristige Korrektur ausgesprochen.

 Treffen der Länderchefs mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) beschlossen wurden. Im Wesentlichen sei der vorsichtige Kurs Niedersachsens bestätigt worden, sagte Weil im Anschluss. Die 2G-Regel für den Einzelhandel wird laut Bund-Länder-Beschluss bundesweit in Kraft treten. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Weil sagte, dass dieser Beschluss in der kommenden Woche in die Landes-Verordnung eingearbeitet werden soll. Dann solle feststehen, von welchem Tag an dies genau gelten soll.

Weitere wichtige Punkte des Beschlusses:

  • 2G im Einzelhandel: Ungeimpfte dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte besuchen
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Private Treffen werden auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
  • Maskenpflicht an Schulen für alle Klassenstufen
  • Ab dem Schwellenwert von 350 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner müssen Clubs und Diskotheken schließen
  • Der Impfstatus soll zeitlich begrenzt werden, laut Merkel diskutiert die EU dabei über neun Monate. Auffrischungsimpfungen können ihn entsprechend verlängern
  • 30 Millionen weitere Corona-Impfungen bis Weihnachten sind als Ziel für Deutschlands Impfkampagne ausgegeben
  • Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen
  • Bundesweit gilt am Silvester- und Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot, zudem ein Feuerwerksverbot “auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen”

Großveranstaltungen: Deutlich weniger Zuschauer

Laut Beschluss wird künftig die Zuschauerzahl für Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen deutlich verringert. Maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität darf genutzt werden – in Innenräumen aber höchstens 5.000 Besuchende, im Freien höchstens 15.000. Zudem sind medizinische Masken zu tragen, 2G gilt ohnehin. Allerdings kann Teilnehmenden auch 2G-Plus, also ein zusätzlicher aktueller Corona-Test, vorgeschrieben werden. In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen als sogenanntes Geisterspiel durchgeführt werden.

Impfpflicht: Ethikrat soll Empfehlung aussprechen

Eine allgemeine Corona-Impfpflicht, für die sich Weil ebenfalls ausgesprochen hatte, soll zunächst im neugewählten Bundestag diskutiert und entschieden werden. Sie könnte ab dem kommenden Februar greifen, sagte Noch-Kanzlerin Merkel. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung vorbereiten. Am kommenden Dienstag soll der Landtag in Hannover zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Themen sind Ministerpräsident Weil zufolge, ob das Land von der Länderöffnungsklausel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch machen sollte und wie die Warnstufe 3 ausgestaltet werden soll.

ndr.de