Omikron: Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

Der niedersächsische Corona-Krisenstab hat sich am Dienstag zur Pandemie-Lage geäußert. Weil Omikron zu Personalausfällen führen dürfte, wird das Arbeitszeitgesetz befristet verändert.

Nach Daten des Landesgesundheitsamtes gehen mittlerweile mehr als 85 Prozent aller Infektionsfälle auf die Omikron-Variante des Coronavirus zurück. Die Landesregierung erwartet auch vor dem Hintergrund der schnelleren Ausbreitung dieser Variante eine schwierige Personalsituation im Bereich der kritischen Infrastruktur. Eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes soll mögliche Personalausfälle wegen Quarantäne-Anordnungen abfedern, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in Hannover. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. April 2022.

Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz gelten bis zum 10. April

Konkret heißt das, dass es Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit geben kann und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen möglich ist. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Betriebe handelt, die zur kritischen Infrastruktur gehören. Da die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht geändert wird, heißt das in der Praxis, dass Betriebe das Personal mittels Mehrschichtsystemen oder “Arbeitsblöcken” einteilen können. Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bleibe weiterhin durch die betrieblichen Interessenvertretungen mitbestimmungspflichtig.

Marburger Bund: “Denkbar schlechtes Signal”

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisierte die Regelung in einer Stellungnahme vom Dienstagabend. “Der Personalmangel wird nicht geheilt, indem die verbliebenen Beschäftigten noch mehr über die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit hinaus arbeiten”, warnte der Landesvorsitzende Hans Martin Wollenberg. Auch wenn die Betriebsräte zustimmen müssten und Mehrarbeit ausgeglichen werde, sei die Ausweitung der Höchstarbeitszeit ein denkbar schlechtes Signal.

Quarantäne wird verkürzt

Ein weiteres Thema war die kommende Corona-Verordnung, die am 15. Januar in Kraft treten soll. Mit ihr werde die Weihnachtsruhe, die am 15. Januar enden soll, unter dem Begriff “Winterruhe” bis zum 2. Februar verlängert, sagte Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei. Ebenfalls am Sonnabend soll die neue Absonderungsverordnung in Kraft treten. Damit werden die Quarantänezeiten entsprechend den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz in der vergangenen Woche verkürzt, sagte Gesundheitsministerin Behrens (SPD). Nach der Änderung sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, freitesten ist nicht möglich.

“Wir gehen von einer höheren tatsächlichen Inzidenz aus”

Behrens ging auch auf das Pandemiegeschehen in Niedersachsen und damit vor allem auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus ein. “Die Lage ist sehr ernst”, sagte die Ministerin. Zwar seien die Verläufe bei einer Infektion relativ milde im Vergleich etwa zur Delta-Variante. Allerdings sei Omikron sehr viel ansteckender und breite sich schneller aus. Derzeit liege die Inzidenz bei 322, “die Zahlen haben aber ein hohes Dunkelfeld und wir gehen von einer höheren tatsächlichen Inzidenz aus”, so Behrens. Vor allem im Bremer und Hamburger Umland und damit auf niedersächsischem Gebiet seien die Inzidenzzahlen sehr hoch. Als Beispiel nannte sie den Landkreis Verden mit einer Inzidenz von 810, auch Delmenhorst und Harburg hätten überdurchschnittlich hohe Werte.

500 Apotheken haben Impf-Schulung

Auf den Intensivstationen lägen vor allem Menschen, die nicht geimpft seien. Sie rief daher erneut dazu auf, sich immunisieren zu lassen. Vor diesem Hintergrund erklärte Behrens, dass demnächst auch Apotheker und Apothekerinnen Teil der Impfkampagne werden. 500 von ihnen seien bereits entsprechend geschult, um entweder in ihren eigenen Geschäftsräumen – abgetrennt vom Verkaufsraum – oder innerhalb anderer Impfaktionen die Vakzine spritzen zu können. Noch sei es aber nicht so weit. Die Apotheken müssten noch Impfstoffe bestellen, sagte Behrens. Die Apotheken rechnen damit, spätestens in zwei Wochen mit Corona-Schutzimpfungen für Menschen ab 18 Jahren beginnen zu können.

2G-Ausnahme für einige Jugendliche wohl nicht mehr lange

Behrens kündigte zudem an, dass sich künftig einige Jugendliche darauf einstellen müssen, nicht mehr länger von den 2G-Regeln ausgenommen zu sein. Das bedeutet, dass sie dann auch einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, um bestimmte Bereiche wie Restaurants, Veranstaltungen oder Sportstätten zu betreten. Für die Corona-Verordnung, die am 15. Januar in Kraft treten soll, sei das zwar nicht geplant, sagte Behrens, aber “sicherlich in der darauffolgenden”. Noch nicht entschieden ist derzeit, ab welchem Alter künftig keine Ausnahmen mehr gemacht werden sollen. Regierungssprecherin Anke Pörksen sagte, dass ein Alter von 16 Jahren in den Diskussionen eine Rolle spiele. In anderen Bundesländern greife dies ab 16 oder 14 Jahren. Die kommende Corona-Verordnung soll laut Behrens bis Anfang Februar datiert sein. Die Verschärfung könnte somit bereits in wenigen Wochen für zahlreiche Jugendliche Realität werden.

Keine Testpflicht für Kita-Kinder vorgesehen

Wer als Kind oder Jugendlicher noch nicht geimpft ist, muss derzeit täglich einen Corona-Test machen, bevor er morgens in die Schule geht. Für jüngere Kinder, die eine Kindertagesstätte (Kita) besuchen, gibt es keine solche Testpflicht. Eltern können aber auf Wunsch drei Tests pro Woche von der Einrichtung bekommen und ihre Kinder auf eine Corona-Infektion testen. Eine Testpflicht wie in der Schule soll es in Niedersachsen vorerst weiterhin nicht geben. Die Corona-Verordnung solle im Wesentlichen fortgeschrieben werden und keine weiteren Testverpflichtungen enthalten, sagte Behrens.

Gesundheitsämter können Beschäftigungsverbot aussprechen

Auch sollen die dezentralen Impfzentren in Niedersachsen weiter geöffnet bleiben. Behrens geht davon aus, dass ab April ein an Omikron angepasster Impfstoff zur Verfügung steht und dann auch eine vierte Impfung notwendig sein wird. Beim Thema Impfpflicht wiederholte Behrens, dass sich die Landesregierung klar dafür ausspreche. “Die ist notwendig um aus der Pandemie zu kommen”, sagte die Ministerin. Ihr zufolge sind in Niedersachsen 900.000 Erwachsene noch nicht geimpft. “Ohne Pflicht geht es offenbar nicht”, folgerte Behrens. Im Gesundheitssektor gibt es sie bereits: Bis zum 15. März müssten alle Mitarbeitenden in Kliniken und Pflegeeinrichtungen geimpft sein. Das Land will bis dahin ein Online-Portal auf den Weg bringen, mit dem Arbeitgeber den Gesundheitsämtern jene Angestellten mit unklarem Impfstatus melden, sagte Behrens. Unter Umständen können die Ämter dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

NDR