3G im Regional- und Fernverkehr: Bundespolizei setzt mehr als 350 Fahrgäste vor die Tür

  • Seit dem 24. November müssen Fahrgäste im ÖPNV sowie im Regional- und Fernverkehr den 3G-Nachweis erbringen.
  • Mehr als 350 Personen musste die Bundespolizei aus den Zügen verweisen.
  • Ein Corona-Test muss auch bei leerem Smartphone-Akku nachgeholt werden.

Berlin. Die Bundespolizei ist seit der Einführung der 3G-Regelung bundesweit in 579 Fällen hinzugerufen worden, wenn es im Regional- und Fernverkehr zu Verstößen gegen die 3G-Regelung kam. Dabei mussten die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei 359-mal bei der Durchsetzung von Beförderungsausschlüssen unterstützen. Das teilte das Bundespolizeipräsidium auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) mit. Seit dem 24. November müssen Fahrgäste in Zügen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs geimpft, getestet oder genesen sein.Darüber hinaus wies die Bundespolizei bereits seit dem 1. Januar 2021 auf Bahnhöfen und in Zügen nahezu 285.000 Reisende auf das korrekte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin. Mehrheitlich reagierten die Angesprochenen vernünftig. „Mehr als 271.600 Reisende zeigten nach erfolgter Belehrung ein einsichtiges Verhalten“, so der Polizeidirektor des Bundespolizeipräsidiums Florian Güthlein.In etwa 13.350 Fällen stellten die Einsatzkräfte entsprechende Ordnungswidrigkeiten fest und zeigten sie bei den zuständigen Landesbehörden an und setzten unterstützend fast 3000 Beförderungs­ausschlüsse beziehungsweise Platzverweise durch.

Bußgelder legen die Länder fest

Seit dem 24. November 2021 müssen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, aber auch in Regional- und Fernzügen den 3G-Nachweis erbringen. Wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorzeigen. Laut Infektionsschutzgesetz sind die Beförderer in der Pflicht, stichprobenartig zu überprüfen, ob die Fahrgäste die Regelung einhalten.„Flächendeckende Kontrollen sind nicht möglich“, das sagte der Vizevorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, dem RND bereits im November. „Es kann höchstens stichprobenartige Kontrollen von 3G während der Fahrt geben, diese muss die Bundespolizei durchführen“, erklärte er. Die Höhe der Bußgelder setzen die einzelnen Bundesländer selbst fest.

Bahnsprecherin: Es gibt kaum fehlende 3G-Nachweise

Seit dem 8. Dezember soll auch in den Zügen der Deutschen Bahn das Zugpersonal selbst stichprobenartig den 3G-Nachweis der Reisenden kontrollieren. Wie viele Kontrollen insgesamt durchgeführt oder wie viele Verstöße bislang festgestellt wurden, dazu wollte die Pressestelle der Bahn keine Angaben machen.Es gäbe jedoch kaum noch fehlende Nachweise. „Die Zahl der Fahrgäste ohne Nachweis ist zuletzt weiter gesunken und liegt im gesamten Regional- und S-Bahn-Verkehr deutschlandweit aktuell bei rund 2 Prozent, Tendenz weiter abnehmend“, erklärte eine Bahnsprecherin. „An Bord der Fernverkehrszüge mussten Fährgäste in weniger als ein Prozent aller Fälle die Züge wegen eines fehlenden Nachweises verlassen.“

Wer jedoch ohne 3G-Nachweis fährt, wird nicht ohne Verspätung sein Ziel erreichen können. Wessen Nachweis fehlt, müsse am nächsten Halt aussteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachholen. Die Sprecherin sagt: „Das gilt auch bei vergessenem Impfpass oder nicht funktionierendem Smartphone, etwa wegen eines leeren Akkus.“

rnd