Corona in Niedersachsen: Diese Lockerungen gelten ab morgen

Seit dem 24. Februar gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, mit der einige Lockerungen verbunden sind. Morgen tritt die nächste Stufe in Kraft. Dann dürfen Clubs wieder öffnen.

In Diskotheken und bei Tanzveranstaltungen gilt ab Freitag drinnen und draußen 2G+ und eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem können Ungeimpfte dann wieder mit einem negativen Tests ins Restaurant, hier wird 3G eingeführt. Ungeimpfte dürfen ab dem 4. März auch wieder an Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen teilnehmen, wenn sie getestet sind: Hier wird drinnen und draußen 3G gelten, die Abstandsregeln entfallen. An Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen dürfen dann nach wie vor nur gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Infektion genesene Personen teilnehmen, die sich aber nicht mehr zusätzlich testen müssen, hier gilt ab morgen die 2G-Regel.

Keine Lockerungen für private Treffen von Ungeimpften

Bei den Kontaktbeschränkungen wird für Ungeimpfte nach wie vor gelten: Mitglieder eines Haushalts plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt dürfen sich privat treffen. Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahre unabhängig von Haushalten. Private Zusammenkünfte von ausschließlich Geimpften und Genesenen sind seit dem 24. Februar unbeschränkt zulässig.

Diese Regeln gelten ab morgen

Veranstaltungen mit 50 bis 2.000 Personen: Drinnen und draußen gilt 3G ohne Abstandsregeln, drinnen muss FFP2-Maske getragen werden – außer im Sitzen.

Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen: Drinnen und draußen gilt 2G.

Clubs und Tanzveranstaltungen: Sind wieder erlaubt. Drinnen und draußen gilt 2G+ sowie FFP2-Maskenpflicht – außer im Sitzen.

Gastronomie: Drinnen gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht – außer im Sitzen.Beherbergung: Drinnen und draußen gilt 3G.Sportanlagen: Keine Beschränkungen mehr, nur eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.

Das waren die wichtigsten Lockerungen bis zum 4. März:

Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig.

Bei Ungeimpften: Ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem Haushalt. Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahre, unabhängig von Haushalten.

In der Gastronomie gilt drinnen und draußen 2G, Zutritt also nur für vollständig Geimpfte oder Genesene.Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 50 Personen und weniger als 2.000 teilnehmen: drinnen und draußen 2G.Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 2.000 Personen teilnehmen: drinnen und draußen 2G+, also mit negativem Schnelltest.Messen sind wieder möglich, es gilt 3G.In Hotels und Pensionen gilt drinnen und draußen 2G. Bei Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Geschäftsreisen gilt 3G.Bei Sportanlagen und Sporthallen gilt drinnen und draußen 3G.Bei körpernahen Dienstleistungen, also bei Friseuren oder Kosmetikstudios, reicht das Tragen einer FFP2-Maske.

quelle: NDR