Millionen Bürger müssen 300 Euro Pauschale wieder zurückgeben

Beim Strom Geld sparen
Symbolbild © istockphoto/filmfoto

Die bereits beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro soll für die Bürger ein kleines Trostpflaster sein, um die gestiegenen Energiekosten zu decken. So war es jedenfalls ursprünglich geplant.

Nun könnte es allerdings unter bestimmten Umständen dazu kommen, dass man das Geld gleich wieder abgeben muss. Das ist der Haken dabei.

Eigentlich sollten viele Deutsche in wenigen Tagen die Energiepreispauschale auf ihrem Konto vorfinden. Nur gibt es dabei ein Problem, welches im Vorfeld nicht berücksichtigt wurde.Die Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar. Leider wurde es versäumt, die Unpfändbarkeit des Geldes klar im Gesetz zu definieren.

Das bedeutet, dass bei überschuldeten Bürgern das Geld direkt zur Tilgung der Schulden wieder eingezogen werden könnte. Insgesamt könnte dies rund sieben Millionen Bürger in Deutschland betreffen.Da die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater, kurz BAG-SB, direkt Alarm geschlagen hat, reagierte das Bundesfinanzministerium umgehend und veröffentlichte einen entsprechenden Hinweis, dass die Energiepreispauschale nicht als Arbeitslohn pfändbar ist.Jedoch reicht das der BAG-SB nicht aus, um juristische Sicherheit für überschuldete Bürger zu bieten. Wird statt des Arbeitslohns das Konto gepfändet, dann ist auch gleich die Pauschale weg.Diesen Bürgern könnte im Ernstfall eine Strom- und Gassperre drohen, wenn sie die hohen Rechnungen nicht mehr zahlen können.