Die Legalisierungspläne werden konkret: Laut RND-Informationen sollen künftig 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum und der Anbau von drei Pflanzen in Deutschland legal werden.
Das sehen die überarbeiteten Gesetzespläne aus dem Gesundheitsministerium vor.
Berlin. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum soll in Deutschland künftig legal sein. Das sehen nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) die überarbeiteten Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabislegalisierung vor.
Zudem werden sogenannte Cannabis Social Clubs legalisiert. Diese Vereine versorgen ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus dem eigenen Anbau. Dieses Modell gibt es bereits in Spanien und auf Malta.
Kein genereller freier Verkauf von Cannabis
Damit die EU die deutsche Cannabislegalisierung genehmigt, soll es allerdings anderes als bisher vorgesehen zunächst keinen generellen freien Verkauf von Cannabisprodukten geben. Vielmehr ist die Abgabe in lizenzierten Geschäften nur in regionalen Modellprojekten geplant, die auf fünf Jahre befristet sind.
In den betreffenden Regionen soll dann wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt. Die konkreten Pläne will Lauterbach am Mittwoch vorstellen.
Freigabe im Koalitionsvertrag vereinbart
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“ In seinen Eckpunkten aus dem vergangenen Jahr hatte Lauterbach vorgeschlagen, die Droge und den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen.
Gutachten: Cannabislegalisierung verstößt gegen internationales Recht
Die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis widersprechen völker- und europarechtlichen Vorgaben, heißt es in einem Gutachten.
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Von Anfang an wurde aber befürchtet, dass das Vorhaben an internationalem Recht scheitern könnte oder zumindest davon ausgebremst wird. So haben sich die Staaten des Schengen-Raums beispielsweise im „Schengener Durchführungsübereinkommen“ dazu verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabisprodukten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.