Den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro gibt es noch nicht einmal seit einem Jahr. Die Anhebung des Mindestlohns ist am 1. Oktober letzten Jahres erfolgt. Nun steht die nächste Erhöhung vor der Tür, das jedenfalls sagt das Bundesarbeitsministerium. Die Zahl 14 Euro steht angesichts der hohen Inflation im Raum. Arbeit muss sich lohnen, der Abstand zum Bürgergeld soll ausgebaut werden. Aber wird er das wirklich?
Mindestlohnkommission tagt im Sommer 2023
Die Mindestlohnkommission kommt im Sommer 2023 zusammen um einen Vorschlag für die Anhebung des Mindestlohns zu Machen. Es handelt sich dabei um ein Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Der erarbeitet Vorschlag zur Höhe des Mindestlohns wird dann an das Bundesarbeitsministerium weitergeleitet, dass den Mindestlohn durch Rechtsverordnung festsetzt. Mindestlohnanpassungsverordnung heißt es korrekt.
Mindestlohn von 14 Euro – realistisch?
Ein Anhebung des Mindestlohns um 2 Euro von 12 auf 14 Euro wird von Sozialverbänden seit langem gefordert. Als Inflationsausgleich. Wer sich dagegen sträubt, ist klar: die Arbeitgeberverbände. 14 Euro sei eine unrealistische Höhe. Und wer steht den Arbeitgebern nah? Die FDP. Auch sie ist nicht erbaut über den Vorstoß aus dem Bundesarbeitsministerium. So erklärte ihr Vize, dass Eindruck entstehen können, dass der Zweck der Mindestlohnkommission unterlaufen werde, wenn die Regierung, sprich, der Bundesarbeitsminister, Prognosen über die künftige Höhe des Mindestlohns anstelle. Zweck der Kommission sei ja gerade, dass politische Forderung aus der Debatte um den Mindestlohn herausgehalten werden sollen.
Mindestlohn soll Abstand zum Bürgergeld markieren
Gewisse Politiker hatten auch einen deutlichen Abstand zwischen Bürgergeld Regelsatz als Mittel der Existenzsicherung und dem Mindestlohn gefordert. Ansonsten würde sich Arbeit nicht mehr lohnen. Schon aus diesem Grund ist eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns notwendig. Denn: auch das Bürgergeld ist angesichts der Inflation viel zu niedrig und muss dringend – ebenfalls deutlich – angehoben werden. Anderenfalls kann es seine Funktion als Mittel der Sicherung des Überlebens auf soziokultureller Basis nicht erfüllen.
Wann kommt der neue Mindestlohn?
Die Mindestlohnkommission tagt im Sommer. Eine neue Mindestlohnanpassungsverordnung könnte als zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten. 14 Euro Mindestlohn sind nicht unwahrscheinlich. Möglicherweise muss die Erhöhung noch deutlicher ausfallen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro
Der Mindestlohn muss aus Gründen der Inflation deutlich steigen, kurzfristig. Das gilt jedoch auf für das Bürgergeld. Um den Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohn zu wahren, muss der Mindestlohn weit mehr als das Bürgergeld angehoben werden.
quelle: BG