16 Vereinigungen stellen Anträge für Cannabis-Anbau

Seit 1. Juli dürfen in Deutschland Cannabis-Anbauvereine zugelassen werden. (Symbolbild) Foto
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Seit dem 1. Juli dürfen in Deutschland Cannabis-Anbauvereine zugelassen werden. Das Interesse ist da, zeigen Zahlen des Landwirtschaftsministeriums. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen.

Für den Cannabis-Anbau zum Eigenbedarf haben bislang 16 Vereinigungen in Niedersachsen einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Das teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in Hannover der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach gingen Anträge aus den Städten Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig und Emden sowie aus den Landkreisen Harburg, Uelzen, Friesland, Emsland, Oldenburg, Wesermarsch, Peine, Vechta, Lüchow-Dannenberg, Cuxhaven und der Region Hannover ein. 45 Vereine haben sich bislang für das Verfahren registriert. 

Im Landkreis Oldenburg übergab Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte einen ersten Erlaubnisbescheid an den “Cannabis Social Club Ganderkesee”. Die Grünen-Politikerin sagte in einer Mitteilung, die Zulassung der Anbauvereinigungen sei ein weiterer Schritt zu einer Entkriminalisierung. “Mit Blick auf den Verbraucherschutz ist für mich klar: Mit dem Anbau durch Vereinigungen können Risiken vermieden werden, die von illegal verkauftem Cannabis ausgehen, wie beispielsweise ein überhöhter THC-Gehalt.”

Maximal 500 Mitglieder erlaubt 

Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen bundesweit Anträge stellen, um mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis starten zu dürfen. An den Start gehen dürfen nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. 

Wer volljährig ist, kann bei Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses einen Antrag für einen Anbauverein stellen. Dafür muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt und belegt werden, dass angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt sowie THC-Gehalte kontrolliert und dokumentiert werden. Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. 

Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.

dpa