In den vergangenen Wochen hat sich die Corona-Situation auch im Land Niedersachsen wieder verschärft. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung kürzlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach für das Betreten von Arbeitsstätten künftig die 3G-Regelung gilt. Diese Vorgaben bedeuten auch Anpassungen für den Besucherverkehr in den Einrichtungen der Stadt Cuxhaven.
Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gilt deshalb ab Mittwoch, 1. Dezember, folgende Regelung:
Für die Besucherinnen und Besucher besteht beim Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor maximal 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor maximal 24 Stunden) wird kontrolliert. Als Eingang in das Rathaus steht den Besucherinnen und Besuchern ab sofort allein der Haupteingang (Rathausplatz 1; barrierefrei) zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für die Teilnahme an den Sitzungen. Die Stadtverwaltung macht ferner darauf aufmerksam, dass derzeit aus rechtlichen Gründen keine Videoübertragungen mehr von Sitzungen stattfinden dürfen. Dies führt dazu, dass die Plätze für Zuhörer/innen im Sitzungsraum begrenzt sind. Die vorhandenen Plätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal vergeben.
Ausgenommen von der 3G-Regelung ist weiterhin das Cuxhavener Stadttheater. Bei Veranstaltungen wird hier weiterhin die 2G-Regelung angewandt.
Innerhalb aller städtischen Einrichtungen gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, Anliegen vordergründig per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg zu klären beziehungsweise abzuwickeln. Die Stadtverwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang, auch um längere Wartezeiten zu vermeiden, unausweichliche und persönliche Termine im Vorwege mit den jeweiligen Fachbereichen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Allgemein ist die Stadtverwaltung während der Dienstzeiten unter der Vermittlung unter Telefon (0 47 21) 70 00 oder per E-Mail an info@cuxhaven.de zu erreichen.