Corona und Warnstufe II: 3G-Regelung und Anpassungen der Öffnungszeiten bei der Stadt Cuxhaven

Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt. Quelle: Land Niedersachsen

In den vergangenen Wochen hat sich die Corona-Situation auch im Land Niedersachsen wieder verschärft. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung kürzlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach für das Betreten von Arbeitsstätten künftig die 3G-Regelung gilt. Diese Vorgaben bedeuten auch Anpassungen für den Besucherverkehr in den Einrichtungen der Stadt Cuxhaven.


Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gelten deshalb ab Mittwoch, 1. Dezember, folgende Regelungen:
Für die Besucherinnen und Besucher besteht beim Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor maximal 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor maximal 24 Stunden) wird kontrolliert.
Als Eingang in das Rathaus steht den Besucherinnen und Besuchern ab 1. Dezember allein der Haupteingang (Rathausplatz 1; barrierefrei) zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für die Teilnahme an den Sitzungen.

Die Stadtverwaltung macht ferner darauf aufmerksam, dass derzeit aus rechtlichen Gründen keine Videoübertragungen mehr von Sitzungen stattfinden dürfen. Dies führt dazu, dass die Plätze für Zuhörerinnen und Zuhörer im Sitzungsraum begrenzt sind. Die vorhandenen Plätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal vergeben.
Aufgrund des Wechsels in die Warnstufe II gilt ab dem 1. Dezember 2021 im Stadttheater die 2Gplus-Regel.
Des Weiteren gilt in allen städtischen Einrichtungen weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Bitte beachten Sie dabei die besonderen Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum Tragen einer FFP2-Maske (siehe Schaubild).


Angepasste Öffnungszeiten für den Bürgerverkehr
Um weiterhin und vor allem langfristig für die Bürgerinnen und Bürger Cuxhavens erreichbar zu sein, kommt es zu Anpassungen bei den Öffnungszeiten aller städtischen Einrichtungen für den Bürgerverkehr. Die neuen Öffnungszeiten ab dem 1. Dezember 2021 lauten wie folgt:
Montag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 14.30 bis 17 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.30 bis 17 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr


Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, Anliegen vordergründig per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg zu klären beziehungsweise abzuwickeln. Die Stadtverwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang, auch um längere Wartezeiten zu vermeiden, unausweichliche und persönliche Termine im Vorwege mit den jeweiligen Fachbereichen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Allgemein ist die Stadtverwaltung während der Dienstzeiten unter der Vermittlung unter Telefon (0 47 21) 70 00 oder per E-Mail an info@cuxhaven.de zu erreichen.