2G plus in Restaurants, Quarantäneregeln, Freitesten: Diese Maßnahmen diskutieren Bund und Länder

  • Bund und Länder treffen sich am Freitag, um über schärfere Corona-Maßnahmen zu sprechen.
  • Ein Beschlussvorschlag sieht nun unter anderem vor, 2G plus in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben einzuführen.
  • In Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bundesweit weiterhin 2G gelten.

Am Freitag beraten Bund und Länder über schärfere Corona-Maßnahmen in Deutschland. Angesichts der Omikron-Welle soll es mehr 2G- und 2G-plus-Regeln geben, wie aus einem Beschlussvorschlag für das Treffen hervorgeht, der mehreren Medien vorliegt. Zugang zu bestimmten Einrichtungen sollen also nur noch Geimpfte und Genesene (2G) oder Geimpfte und Genesene mit Booster oder Test (2G plus) erhalten.

Der Entwurf sieht laut Medienberichten vor:

  •  2G plus in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben
  •  2G soll in Kultur- und Freizeiteinrichtungen bundesweit (inzidenzunabhängig) weiter gelten, dazu zählen zum Beispiel Kinos und Theater
  •  Kontaktbeschränkungen von max. 10 geimpften oder genesenen Personen bleiben bestehen
  •  In Geschäften und im ÖPNV werden FFP2-Masken empfohlen
  •  Wenn Länder von der Öffnungsklausel gebrauch machen, sollen Clubs und Diskotheken dennoch geschlossen bleiben.

Eine Verschärfung für Großveranstaltungen sieht der Entwurf nicht vor.

Quarantäne und Isolation

Zur Quarantäneregel heißt es in dem Entwurf: „Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein“. Geboosterte Kontaktpersonen könnten also bald von der Quarantänepflicht befreit sein.

Freitesten: Nach einer Infektion oder als Kontaktperson können sich Personen nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

Besonderheit für Personal der kritischen Infrastruktur: Die Isolation für die Beschäftigten soll nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Es fehlt im Gegensatz zum Vorschlag des Gesundheitsministeriums die Möglichkeit, sich als Kontaktperson nach fünf Tagen freitesten zu lassen.Besonderheit für Schülerinnen und Schüler: Die Quarantäne soll nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden können.

RND/scs