Kein PCR-Test mit roter Warn-App – Lauterbach kündigt neue Testverordnung an

Die hohen Omikron-Zahlen bringen die PCR-Labore an ihre Grenzen. Erst will die Bundesregierung den Anspruch auf einen PCR-Test nur für bestimmte Personengruppen aufrechterhalten – nun hat doch noch jeder Zugang zu den Labortests. Allerdings nicht mehr wie bisher.

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen soll der Einsatz genauerer PCR-Labortests künftig stärker konzentriert werden. Der grundsätzliche Anspruch darauf soll bestehen bleiben – PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden. “Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung hervor. Demnach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche jedoch nicht mehr. Ein Anspruch auf PCR-Test muss laut Ministerium auch dann erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden. “Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie”, betonte Lauterbach zugleich.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten “freizutesten”, sollen künftig Schnelltests reichen. Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch diese Personengruppen benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.

Zunächst war geplant, den Anspruch auf PCR-Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation auszusetzen. Hintergrund waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten. Die Einschränkung sieht der Entwurf nicht mehr vor.

Quelle: ntv.de , cls/dpa