Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Zuschauerobergrenze für Großveranstaltungen in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass die niedersächsischen Fussball Vereine über die bisherige Höchstkapazität von 500 hinaus weitere Tickets anbieten können, sobald dies vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wird.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sieht vor, dass die Festlegung der zulässigen Teilnehmerzahl für Großveranstaltungen unter freiem Himmel den zuständigen Behörden obliegt.
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Feb 11 2022
Fussball Obergrenze ausser Vollzug
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Zuschauerobergrenze für Großveranstaltungen in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass die niedersächsischen Fussball Vereine über die bisherige Höchstkapazität von 500 hinaus weitere Tickets anbieten können, sobald dies vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wird.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sieht vor, dass die Festlegung der zulässigen Teilnehmerzahl für Großveranstaltungen unter freiem Himmel den zuständigen Behörden obliegt.
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