Luca-App zur Strafverfolgung: Polizei soll Zugriff auf Nutzerdaten erhalten

Kontaktdaten der Luca-App sollen bei der Aufklärung schwerer Straftaten helfen, fordert Brandenburgs Justizministerin. Die Kritik lässt nicht lange auf sich warten, es ist bereits von „Datenmissbrauch“ die Rede. Manche Verschwörungsgläubige dürften sich von dem Vorstoß bestätigt fühlen.

Luca-App: Strafverfolgung mit Daten vereinfachen

Geht es nach Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU), dann sollen die gesammelten Daten der Luca-App bald anderweitig Verwendung finden. Da eine Kontaktnachverfolgung über Luca praktisch nicht mehr stattfindet, sollen stattdessen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Einzelfall auf sie zugreifen dürfen. Das könnte bei schweren Straftaten wie Tötungsdelikten oder Vergewaltigungen der Fall sein. Auch der Generalstaatsanwalt Brandenburgs unterstützt die Forderung.

In Brandenburg sollen bisher – anders als in mehreren anderen Bundesländern – keine Daten aus der Luca-App von der Polizei oder von Staatsanwaltschaften abgefragt worden sein. Strafverfolgungsbehörden hatten unter anderem in Mainz das hinter Luca stehende System rechtswidrig abgefragt, um nach Zeugen eines Todesfalls zu suchen. Das könnte in Zukunft viel häufiger geschehen, wenn sich Hoffmann mit ihrer Forderung durchsetzt.

Kritik gibt es unter anderem von der FDP. Hier ist bereits im Vorfeld von einem „Datenmissbrauch“ die Rede (Quelle: heise online). SPD-Rechtsexperte Erik Stohn hingegen hält eine Nutzung der Daten für vertretbar. Vor einer anderweitigen Verwendung der Daten der Corona-Kontakt-App hatten unter anderem Verschwörungsgläubige gewarnt, die sich nun bestätigt fühlen können. Manche Politiker fordern davon unabhängig, die Luca-App vom Handy zu entfernen.

Luca-App: Neue Geschäftsfelder gesucht

Nachdem viele Bundesländer den auslaufenden Vertrag mit der Luca-App nicht verlängern möchten, suchen die Betreiber nach neuen Geschäftsfeldern im Bereich der Gastronomie und dem Event-Management. Eigenen Angaben zufolge werden keine Daten an Strafverfolger weitergegeben. Im Fall der Mainzer Polizei soll diese einen Infektionsfall „vorgetäuscht“ haben.