Stufen-Plan für Lockerungen – Kaum noch Regeln ab 20. März

Immer mehr Experten erwarten einen baldigen Rückgang der Corona-Infektionen. Die Debatte um Lockerungen der Beschränkungen hat längst Fahrt aufgenommen. Bund und Länder debattieren nun, innerhalb der nächsten fünf Wochen die meisten Auflagen aufzuheben.

Angesichts der sich abzeichnenden Entspannung der Corona-Lage planen Bund und Länder die stufenweise Aufhebung der meisten Corona-Beschränkungen. Das geht aus der Beschlussvorlage der SPD-regierten Bundesländer sowie des Kanzleramtes für das Bund-Länder-Treffen hervor, die ntv.de vorliegt. Demnach sollen bis 20. März “die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden”.

Zugleich sollen der Kurs beim Thema Genesenenstatus korrigiert und etwas Luft aus der Debatte über die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht genommen werden. Bund und Länder kommen am Mittwoch zu neuerlichen Beratungen zusammen.

Wie es in dem zur Abstimmung verschickten Papier weiter heißt, sollen ab dem 20. März nur noch “Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen”. Zugleich sollen die Länder in ausgewählten Bereichen ohne große überregionale Auswirkungen “eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden” können.

Konkret ist ein Drei-Stufen-Modell geplant:

In einem ersten Schritt

  • soll die Obergrenze bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene von derzeit zehn erhöht werden. Denkbar ist eine Verdoppelung auf 20. Allerdings herrscht hier noch keine Einigung.
  • Für Ungeimpfte ändert sich bis 19. März zunächst nichts.
  • Im Einzelhandel sollen alle Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Die Länder können allerdings eine eigene FFP2-Maskenpflicht beschließen.
  • Bei überregionalen Großevents – darunter auch Sportveranstaltungen – können die 2G- oder die 2G-plus-Regelung gelten.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen wird die Auslastung begrenzt. Im Entwurf ist die Marke von 40 Prozent sowie höchstens 4000 Zuschauenden vorgeschlagen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Begrenzung von 60 Prozent oder 25.000 Zuschauenden angedacht.
  • Dabei sollten bei Großevents medizinische Masken (möglichst FFP2) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

In einem zweiten Schritt

  • soll ab 4. März in der Gastronomie die 3G-Regel gelten. Das heißt, dass dann Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang haben.
  • Gleiches soll für Übernachtungsangebote gelten.
  • In Diskos und Clubs soll die 2G-plus-Regel gelten, Zugang haben also Geimpfte oder Genesene mit tagesaktuellem Test sowie Geboosterte.

In einem dritten Schritt ab 20. März

  • sollen alle “tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen” entfallen, darunter die Homeoffice-Pflicht. Das Arbeiten von daheim soll aber ausdrücklich weiter ermöglicht werden – “wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen” und dies “im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes
    liegt”.

Ferner fordern Bund und Länder den Bundestag auf, das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass weiterhin niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen möglich sind. So sollen in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen weiter Masken getragen werden. Die Maskenpflicht soll je nach Infektionslage angepasst werden können.

Grundsätzlich appellieren die Regierungschefs und -chefinnen der Länder sowie die Bundesregierung an die Bürger, sich weiter “verantwortungsvoll zu verhalten”. Dazu gehöre, sich vor privaten Treffs eigenverantwortlich zu testen und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Zudem dringen sie darauf, sich impfen zu lassen.

Ferner bitten Bund und Länder eine Kommission auf, das Infektionsschutzgesetz zügig zu überprüfen, damit es im Bedarfsfall rechtzeitig zum Herbst grundlegend überarbeitet werden kann. Zudem fordern sie die Fachminister auf, dafür zu sorgen, dass die zur “Erfassung der Krankheitslast relevanten Parameter (…) altersabhängig, tagesaktuell und mit guter Qualität erfasst und digital übermittelt werden können”. Dazu soll ein bestehendes System (DEMIS) “so schnell wie möglich in allen Krankenhäusern einsatzbereit sein”.

Spielraum bei Impfpflicht

Einmal soll die Runde gemäß der Vorlage ihre Unterstützung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März bekräftigen. Zuletzt hatten mehrere Landkreise, aber auch Länder, angekündigt, die Pflicht nicht umgehend kontrollieren und Verstöße sanktionieren zu wollen. Dabei machten sie einerseits fehlende Kapazitäten in den Gesundheitsämtern sowie die Sorge um eine Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots deutlich, wenn ungeimpfte Beschäftigte dann eigentlich dem Arbeitsplatz fernbleiben müssten. “Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen”, heißt es nun. Ein Betretungsverbot sei die “letzte Stufe”. Deswegen werde “es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen.”

Und in noch einem Punkt bessern Bund und Länder nach: Künftig sollen das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) nicht mehr über den Genesenenstatus entscheiden. Die noch junge Regelung hatte jüngst zu massivem Protest an Gesundheitsminister Karl Lauterbach geführt, weil das RKI ohne Vorwarnung den Genesenenstatus von sechs auf nur noch drei Monate halbiert hatte.

Der Wirtschaft soll geholfen werden, indem die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert werden soll.

Im März wollen Bund und Länder erneut über die Lage beraten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es dieses Treffen vor dem 20. März geben. Einen genauen Termin gibt es noch nicht.

Quelle: ntv.de