Was Sie über den 300-Euro-Zuschuss wissen sollten

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten treiben die Bürger um – und die Regierung. Um einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu helfen, gibt es demnächst 300 Euro vom Staat. Wer das Geld bekommt, was dafür zu tun ist und wie die Sache steuerlich behandelt wird, lesen Sie hier.

Die von der Bundesregierung beschlossene umfangreiche Entlastung für Bürger wegen der stark gestiegenen Energie- und Spritpreise klingen ja erst mal prima. Vor allem die 300 Euro Cash via Energiepreispauschale sorgen für gute Stimmung. Was es dazu zu wissen gibt, lesen Sie hier.

Wer bekommt die 300 Euro?

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt. Nach dem Regierungsentwurf profitieren laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) auch “alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale – sowohl die 450 -Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung.”

Wer bekommt das Geld nicht?

Nichterwerbstätige. Darunter fallen auch die meisten Rentner. Ebenso bekommen Azubis ohne Vergütung und Studierende kein Geld.

Muss der Zuschuss beantragt werden?

Nein. Die Energiepreispauschale wird mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber ausgezahlt. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Wann fließt das Geld?

Voraussichtlich im September.

Unterliegt die Pauschale der Einkommensteuer?

Ja.

Werden von den 300 Euro auch Sozialabgaben abgezogen?

Nein, laut BMAS fallen auf die Energiepreispauschale keine Sozialversicherungsbeiträge an, da es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt.

Was bleibt übrig?

Laut Berechnungen des Steuerzahlerbunds bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

Für Besserverdiener bleibt netto weniger übrig. Den Berechnungen des Verbands zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Zuschuss netto. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale auch wieder Solidaritätszuschlag an. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.

Was kostet der Zuschuss den Staat?

Das Finanzministerium rechnet insgesamt mit einem Betrag von rund 13,8 Milliarden Euro. Da die Einmalzahlung steuerpflichtig ist, verbleiben unter dem Strich Kosten von rund 10,4 Milliarden Euro.

Der Artikel wurde geändert. In der ursprünglichen Version hieß es fälschlicherweise, dass Minijobber die Pauschale nicht erhalten würden. Das BMAS sorgte auf Nachfrage für Aufklärung. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Quelle: awi